Hallo Frau Bader,
mir liegt etwas auf dem Herzen bezüglich meines individuellen Beschäftigungsverbotes, welches ich gestern vom Hausarzt ausgestellt bekommen habe.
Kurz zu mir:
Ich bin in der 14.SSW, mit Bandscheibenvorfall und nun akuter Lumoischialgie, ständigen Ausfällen durch Atemwegserkrankungen z.T auch mit Amoxi 1000.
Bin Gruppenleitung in einer Krippe, 27 Kinder von 0-3 Jahren und einfach auch völlig am Ende mit meinen Nerven, weil ich meine Arbeit einfach nicht mehr richtig ausüben kann.
Mir wurde nun ein individuelles BV erteilt bis zum Ende März.
Kann die Krankenkasse nun noch nach genaueren Gründen nachfragen, die sind dort nämlich nicht vermerkt?
Kann sich die KK evt auch querstellen?
Vielen Dank
von
Preziiosa
am 09.01.2014, 15:54
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot Krippe
Hallo,
Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt:
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen.
KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu.
Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich.
Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war).
Natürlich darf die KK nachfragen - und auch monieren. Bei Ihnen ist es doch eher eine Krankschreibung als ein BV
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.01.2014
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot Krippe
Ich habe aber auf einer Fachseite gelesen, dass das was der Arzt ausstellt ein hoher Stellenwert hat?!
Und für die Diagnosen und das was der Arzt attestiert kann ich ja nicht zur Rechenschaft gezogen werden?
Der Arzt entscheidet ja nach eigenem Ermessen.
von
Preziiosa
am 10.01.2014, 10:43