Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin seit letzter Woche Mittwoch im individuellen Berufschäftigunsverbot bis 02.04. Seit dem Wochenende meldet mein Großbetrieb Kurzarbeit 100% für ausgewählte Mitarbeiter an. Ich bin nun in der ersten Welle mit ca. 2 anderen Kollegen von insgesamt ca. 20 Kollegen an unserem Standort betroffen für 2 Wochen, beginnend gestern, Dienstag 24.03. Offiziell soll ein Wechsel von jeweils 2 Wochen je Mitarbeiter in Kurzarbeit erfolgen. Für die Osterferien wurde Betriebsurlaub angeordnet. Darf mein AG mich in Kurzarbeit schicken, obwohl ich ein ind. Berufsverbot vor der eintretenden Kurzarbeit vorgelegt habe, obwohl nicht alle Mitarbeiter im Betrieb betroffen sind? Vom AG wird die Möglichkeit angeboten, die Kurzarbeitphase mit eigenen Urlaub abzugelten. Dies werde ich wahrscheinlich nächste Woche tun müssen, damit mein Elterngeld nächstes Jahr nicht zu sehr zusammenschrumpft.... Irgendwann ist aber auch mein Urlaub weg... Ist dies alles Rechtes ? Was raten Sie mir? Vielen Dank. Freundliche Grüße
von Lindalinda90 am 25.03.2020, 09:29