Ind. Beschäftigundgsverbot vor Kurzarbeit (nicht alle Mitarbeiter betroffen)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ind. Beschäftigundgsverbot vor Kurzarbeit (nicht alle Mitarbeiter betroffen)

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin seit letzter Woche Mittwoch im individuellen Berufschäftigunsverbot bis 02.04. Seit dem Wochenende meldet mein Großbetrieb Kurzarbeit 100% für ausgewählte Mitarbeiter an. Ich bin nun in der ersten Welle mit ca. 2 anderen Kollegen von insgesamt ca. 20 Kollegen an unserem Standort betroffen für 2 Wochen, beginnend gestern, Dienstag 24.03. Offiziell soll ein Wechsel von jeweils 2 Wochen je Mitarbeiter in Kurzarbeit erfolgen. Für die Osterferien wurde Betriebsurlaub angeordnet. Darf mein AG mich in Kurzarbeit schicken, obwohl ich ein ind. Berufsverbot vor der eintretenden Kurzarbeit vorgelegt habe, obwohl nicht alle Mitarbeiter im Betrieb betroffen sind? Vom AG wird die Möglichkeit angeboten, die Kurzarbeitphase mit eigenen Urlaub abzugelten. Dies werde ich wahrscheinlich nächste Woche tun müssen, damit mein Elterngeld nächstes Jahr nicht zu sehr zusammenschrumpft.... Irgendwann ist aber auch mein Urlaub weg... Ist dies alles Rechtes ? Was raten Sie mir? Vielen Dank. Freundliche Grüße

von Lindalinda90 am 25.03.2020, 09:29



Antwort auf: Ind. Beschäftigundgsverbot vor Kurzarbeit (nicht alle Mitarbeiter betroffen)

Hallo, wenn alle Mitarbeiter betroffen sind, darf er das. Ich finde es eine faire Lösung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.03.2020



Antwort auf: Ind. Beschäftigundgsverbot vor Kurzarbeit (nicht alle Mitarbeiter betroffen)

Wenn alle rotieren, ja. Denn dann wird ja niemand bevorzugt oder benachteiligt - jeden trifft es für den gleichen Zeitraum von 14 Tagen im Wechsel. Ich hörte aber, das Kurzarbeit auf Grund von Corona für das Elterngeld ausgeklammert werden soll. Oder betrifft die Kurzarbeit im Wechsel nur zB 30 MA´s von 100 - und die anderen 70 haben mit der Kurzarbeit gar nichts zu tun? Dann wäre für mich die Frage, ob dies etwas mit dem Aufgabenbereich zu tun hat. ZB kann ja die Produktion durchaus auf Kurzarbeit gestellt werden - während die Entwicklung weiterhin 100% arbeiten kann/muss.

von cube am 25.03.2020, 19:20



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