Hallo,
wir leben in Sachsen und unsere Tochter ist nicht vollständig geimpft. Laut Sächsischem Kitagesetz ist entweder ein vollständiger Impfschutz nachzuweisen oder eine schriftliche Ablehnungserklärung zu geben. Der von uns gewählte private Kindergarten besteht jedoch für eine Aufnahme auf einem vollständigen Impfschutz. Ist das rechtens, da es doch eigentlich keine Impfpflicht gibt?
Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 29.01.2010, 16:00
Antwort auf:
Impfpflicht in der Kita
Hallo,
wenn der KiGa keine gesetzl. Verpflichtung zur Aufnahme hat, kann er im Rahmen der Vertragsfreiheit frei entscheiden, wen er nimmt
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.02.2010
Antwort auf:
Impfpflicht in der Kita
es ist ein privater Kindergraten. und die können es selber entscheiden. Wenn sie nur geimpfte Kinder wollen, dann ist es so. Bei städtischen Kigas ist es anders.
Lieben gruß ilka
Mitglied inaktiv - 29.01.2010, 18:00
Antwort auf:
Impfpflicht in der Kita
Ich musste auch im städtischen die Bescheinigung bringen und finde das völlig richtig so !
Es sei denn es gibt schwerwiegende Gründe, die verhindern dass das Kind geimpft wird selbstverständlich.
Gerade für diese Kinder ist es so wichtig, dass die anderen geimpft sind.
Mitglied inaktiv - 31.01.2010, 19:16