Hallo Frau Bader, mein Kind ist Januar 2014 geboren. Ich hatte ein Jahr Elternzeit beantragt und das im Nachhinein auf drei Jahren verlängert. Nun die Frage, wenn ich noch in meine Elternzeit also noch dieses Jahr schwanger werde wie wird dann das Elterngeld berechnet? Dachte immer das man dann den mindestsatz vom Elterngeld bekommt. Jetzt hat eine Freundin gemeint das es mit dem letzten Gehalt berechnet wird, wenn man während seine Elternzeit schwanger wird. Habe davor Vollzeit gearbeitet und im ersten Jahr Elterngeld bekommen. Stimmt es dann das ich die 70% voll wie bei meinem ersten Kind bekommen würde :-) Lg Sarina14
von Sarina14 am 08.02.2016, 23:28