Guten Tag, mein befristeter Arbeitsvertrag endet innerhalb der Mutterschutzfrist. Mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 08.09.2013. Der voraussichtliche Entbindungstermin meines Kindes ist der 03.10.2013. Der Mutterschutz beginnt demnach am 22.08. und endet am 28.11.2013. Ich hatte mal gelesen, dass auch nach Vertragsende die KK den Beitrag des Arbeitgebers übernehmen würde. Ich habe nun bei meiner Krankenkasse nachgefragt und mir wurde mitgeteilt dass ich nur die 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse erhalten würde nach Vertragsende. Ist dies richtig so? Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Andererseits habe ich mal gehört, dass die Mutterschaftsgeldhöhe gleich dem Krankengeld ist? Vielen Dank im voraus. MfG Stefanie
von steffi09de am 19.04.2013, 21:18