Hallo, Bei der 1% Regelung werden monatlich 1 % des Anschaffungswertes auf das Monatsbruttogehalt aufgerechnet, das Bruttogehalt wird versteuert und anschließend wird der gleiche Betrag wieder vom Nettogehalt abgezogen. Kann dieses bei der Berechnung des Kinderartenbeitrages, der sich nach dem Bruttogehalt richtet, Berücksichtigung finden ? Gibt es außer den Werbunskosten weitere Kosten, die in Abzug gebracht werden können ? Über eine Antwort freue ich mich sehr Grüße Nixe76
Mitglied inaktiv - 13.01.2010, 22:40