Höhe Zuschuß zum Mutterschaftsgeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Höhe Zuschuß zum Mutterschaftsgeld

Ich bin gerade in Elternzeit mit meinem 1.Kind und habe ganz normal vers.pflichtig gearbeitet und auch MUG und Zuschuß vom AG erhalten. Wie ist das denn, wenn das 2 .Kind kommt? Ich weiß, dass der Zuschuß gezahlt wird, wenn man sich nicht mehr in Elternzeit befindet. Wie hoch ist der Zuschuß zum MUG, wenn man zwischen 1.Elternzeit und dem erneuten Mutterschutz nicht mehr gearbeitet hat, genauso wie beim 1.Kind? Und wenn man nur ein paar Tage gearbeitet hat -> Teilzeit? Soviel wie der TZ-Lohn? Verändert sich die Situation, wenn man in der Elternzeit vom 1.Kind auf 400 Euro Basis beim selben oder bei einem anderen Arbeitgeber gearbeitet hat? Wo könnte ich den Gesetzestext nachlesen? Im MuschG konnte ich nur eine Passage finden, die mir aber nicht weiterhelfen konnte. Bereits jetzt schon danke für Ihre Antworten!

Mitglied inaktiv - 11.08.2008, 21:26



Antwort auf: Höhe Zuschuß zum Mutterschaftsgeld

Hallo, wenn Sie sich bei der Geburt vom 2. Kind noch in der EZ befinden, erhalten Sie nur den Anteil der KK, nicht den Zuschuss. Bei TZ nur den Zuschuss zur TZ. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.08.2008



Antwort auf: Höhe Zuschuß zum Mutterschaftsgeld

Danke für Ihre Antwort! Meine Frage bezog sich ausschließlich darauf, wenn ich nicht mehr in der Elternzeit bin! Würde man den Zuschuß nur in Höhe des Teilzeitlohnes bekommen, auch wenn man theoretisch nur einen Tag nach der 1.Elternzeit zu arbeiten hätte? Und wie sieht es nocheinmal aus, wenn ich in der Elternzeit auf 400 Euro Basis arbeiten würde und vor der Geburt des 2.Kindes nicht mehr arbeiten würde, weil der Mutterschutz schon beginnt? Hätte das Einfluß auf die Höhe des Zuschusses (der ja in Höhe des Vollzeitnettos sein müsste)? Danke nochmals,

Mitglied inaktiv - 12.08.2008, 13:58



Antwort auf: Höhe Zuschuß zum Mutterschaftsgeld

Hallo, ab dem ersten Tag, in dem Sie nicht mehr in alter EZ aber in neuen Mutterschutz sind, bekommen Sie das volle MG (also auch den Anteil vom AG) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.08.2008



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