Hallo,
unser Kind ist im Dez.12 geboren, meine EZ läuft bis Nov.13, dann nimmt mein Mann 3 Monate EZ und wir beziehen somit 14 Monate Elterngeld.
Ich gehe im Nov. wieder Vollzeit arbeiten.
Nun planen wir das 2. Kind. Ich hoffe, es kommt nächsten Sommer : )
Angenommen Kind 2 kommt im Juni, wie wird dann das neue Elterngeld berechnet? Nur für die Monate in denen ich wieder arbeite oder werden hier auch die Monate vor Geburt des ersten Kindes herangezogen als ich noch gearbeitet habe in 2012? Wo ist die Regelung hierzu zu finden ?
Danke im Voraus.
Viele Grüsse
von
Jojo35
am 17.04.2013, 10:51
Antwort auf:
Höhe Elterngeld 2.Kind
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.04.2013
Antwort auf:
Höhe Elterngeld 2.Kind
Das Elterngeld berechnet sich wie beim ersten Kind auch aus dem Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt.
Dabei werden Monate ausgenommen, für die man Mutterschaftsgeld bekommen oder Elterngeld bezogen hat.
Mal angenommen, dein 2. Kind kommt Ende Juni 2014 zur Welt und der Mutterschutz beginnt im Mai, dann sind das die Monate April 2014 bis Dez 2013 (= 5 Monate) und noch 7 Monate von vor dem ersten Mutterschutz. Wenn der im Okt 2012 angefangen hätte, also die Monate Sep bis Mrz 2012.
Das ganze steht im BEEG.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 17.04.2013, 11:25