Hallo Frau Bader, ich habe im Dezember zum 2. Mal geheiratet und einen Brief vom Gericht erhalten, ich müsse den Besitz/Vermögen meiner ältesten Tochter aus 1. Ehe nachweisen- warum ist das so? Ist das so richtig?! Davon hörte ich noch nie warum muß ich angeben, ob und wieviel ich für meine Tochter gespart habe, ich empfinde es als große Einmischung, ihr Vater hat nie Unterhalt gezahlt und nun soll ich mein Erpartes für die Kleine angeben... Nun kam ein 2. Brief, für die Tätigkeit/1. Brief des Gerichtes müßte ich 10 Eu Gebühren anweisen, ist das "normal"? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße, Claudia
Mitglied inaktiv - 18.02.2005, 16:15