Frage: Hartz IV

Hallo, ich hatte schon mal gefragt und weiß, dass ich generell nach meinem Elterngeldanspruch im 2. Jahr Elternzeit einen Anspruch darauf hätte. Nun frage ich mich, wie sieht das mit Vermögen aus, also Besitz usw. Da wir in Kürze umziehen werden, wird wohl der Großteil unseres Ersparten draufgehen. Nun hat mein Lebenspartner (Vater) ein geringes Einkommen, was nicht ausreichen würde, daher Anspruch, aber wir beide haben natürlich auch Autos und die liegen sicher über dem erlaubten Wert (geschätzt denke ich so je über 6/7000€). Oder gibt es da Ausnahmen, weil ich ja eine Festanstellung habe und nach einem Jahr definitiv wieder in Arbeit gehe. Und ich würde ja mein Auto nicht verkaufen um mir dann wieder eins zulegen zu müssen...?! Oder wäre das dann rechtlich so? LG und Danke....

Mitglied inaktiv - 27.10.2015, 18:54



Antwort auf: Hartz IV

Hallo, lassen Sie sich beraten, evtl. bekommen Sie Wohngeld o.ä. Für HIV müssten Sie den 2. Wagen weggegeben Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.10.2015



Antwort auf: Hartz IV

Ja. In der Elternzeit braucht ihr keine zwei Autos ! Wann Du wieder arbeiten willst ist dem Staat egal, es geht darum wie ihr akut die Notlage verhindern könnt. Es zählt der ISTZustand , nicht die Planung. Wenn jetzt noch Rücklagen da sind, dann müsst ihr besser wirtschaften wenn Du zwei Jahre Zuhause bleiben möchtest. Was wird an dem Umzug denn so teuer und würde die Wohnung überhaupt vom Amt finanziert ? Oder eben Teilzeit in Elternzeit arbeiten, muss ja nicht gleich Vollzeit sein.

von Sternenschnuppe am 27.10.2015, 21:14



Antwort auf: Hartz IV

Hallo, evtl. Habt ihr auch Anspruch auf Wohngeld und / oder Kinderzuschlag statt Hartz IV. Das Einkommen muss innerhalb bestimmter Grenzen liegen. Hier ist die wohnungsgroesse egal und auch die Kosten dafür. Dass ihr ein Auto verkaufen müsst, kann ich mir nicht vorstellen. Vor allem sind die, die ihr habt auch nicht soooo wertvoll. Ein gewisser Besitz von Ersparten ist auch erlaubt. Pro Lebensjahr eine bestimmte Menge glaub ich. Luvi

von luvi am 27.10.2015, 22:54



Antwort auf: Hartz IV

ich wünsche es dir, cristin, daß es immer noch so ist, wie es mal war, nämlich daß ein "normales" auto in einem echten überbrückungsfall wie deinem (und damals auch meinem) NICHT als vermögen angerechnet wird. wenn du wieder arbeitest, wirst du es sicher brauchen.... viel glück!

Mitglied inaktiv - 28.10.2015, 18:48



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