Frage: Hartz IV und Erziehungsgeld

Hallo , ich habe mal eine Frage zu Hartz IV und EG . Ich habe zwei Kinder im alter von knapp 3 und 12 Wochen und lebe mit dem KV zusammen sind aber nicht verheiratet. Der KV hat noch zwei unterhaltspflichtige Kinder aus erster Ehe,der Unterhalt sich jetzt erhöht hat . Da er nur ein Gehalt hat von ca.1300€ und ich bekomme nur 300 € EG und 308 KG.Da er auch mir und unseren zwei Kindern unterhaltspflichtig ist was aber mit seinem Gehalt nicht funktioniert , habe ich die Frage ob mir und meinen Kindern Hartz IV ( Sozialgeld) zu stehen würde . Weil der Unterhalt seiner Töchter sich jetzt auf ca.500€ erhöht hat . Bitte um Antwort . Danke MFG Mama 02und 05

Mitglied inaktiv - 05.09.2005, 20:14



Antwort auf: Hartz IV und Erziehungsgeld

Hallo, sorry, das kann ich und darf ich auf die Ferne nicht sagen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.09.2005



Antwort auf: Hartz IV und Erziehungsgeld

Ich bin in ähnlicher Situation und bekomme auch HArtz 4. Das Erziehungsgeld wird nicht als Einkommen angerechnet und bei dem Einkommen deines Lebensgefährten hast du sehr gute Chancen. Hol dir nen ANtrag und probiere es, mehr wie ablehnen können sie nicht. SOlltest du keinen Anspruch auf Hartz4 haben dann aber mit Sicherheit auf Wohngeld und den neuen Kindergeldzuschlag. Hol dir die Anträge, schaden kann es nicht. LG

Mitglied inaktiv - 06.09.2005, 14:20



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