Hallo Frau Bader,
meine Tochter ist Mitte Oktober 2017 geboren und ich habe zwei Jahre Elternzeit angemeldet. Im November 2018 wird sie bei der Tagesmutter eingewöhnt. Ab Januar 2019 arbeite ich wieder Teilzeit in Elternzeit so 20-22 Std. Im September 2019 sollte sie dann in die Krippe gehen, dafür bräuchte ich nochmal 4 Wochen Eingewöhnungszeit.
Wenn ich nun meinen Teilzeit in Elternzeit Antrage abgebe und die Unterbrechung im September 2019 sofort mit anzeige, muss mir der Arbeitgeber das dann genehmigen oder ist es Good-Will?
Das dritte Jahr Elternzeit möchte ich auch in Teilzeit nehmen - wenn diese Info wichtig gist.
Liebe Grüße
von
happybaby14
am 17.03.2018, 11:46
Antwort auf:
Habe ich einen Anspruch auf Unterbrechung Teilzeit in Elternzeit?
Hallo,
Sie können doch Teilzeit in Elternzeit bis August 2019 beantragen. Dann bleiben sie im September zu Hause im Oktober gehende wieder arbeiten.
Ach so, ich lese gerade, sie wollen das dritte Jahr auch noch beantragen. Darauf haben Sie keinen Anspruch.
Gleichwohl können Sie doch mit dem Antrag auf Verlängerung neue Elternzeit beantragen.
Oder, damit der Arbeitgeber besser planen kann, Sie stellen dem Arbeitgeber direkt das Gesamtkonzept vor, beantragen die Verlängerung der Elternzeit und den einen Monat eben volle Elternzeit
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.03.2018
Antwort auf:
Habe ich einen Anspruch auf Unterbrechung Teilzeit in Elternzeit?
Noch zur Ergänzung: beim Antrag zur zweijährigen Elternzeit hab ich den teilzeitwunsch ab 01/19 bereits mitangegeben. Mein Arbeitgeber hat mir aber geantwortet, dass ich diese dann nochmals bei gegebener Zeit (7Wochen vorher)beantragen muss. Da würde ich dann auch die Unterbrechung mit aufführen. Liebe Grüße
von
happybaby14
am 17.03.2018, 19:13