Habe ich Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Habe ich Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot?

Guten Tag, ich bin im November 2017 in das Beschäftigungsverbot geschickt worden. Ich hatte 7 Resturlaubstage aus 2017. Am 24.07.2019 müsste ich wieder arbeiten. Ich hänge allerdings meinen Resturlaub dran. Nun sagten mir Freunde, dass ich auch aus meinem Beschäftigungsverbot Urlaubsanspruch hätte, sprich Januar bis Mitte Juni (kurz vor Mutterschutz) entsprechen bei einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr insgesamt noch ca. 14 Tage zu meinen restlichen 7. Ist das richtig? Oder ist die Information auf den Anspruch falsch? Viele Grüße

von ConniP am 17.07.2019, 16:49



Antwort auf: Habe ich Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot?

Hallo, Sie haben Anspruch für jeden Moant, den Sie nicht komplett in EZ sind. Also auch für ein BV Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.07.2019



Antwort auf: Habe ich Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot?

Hallo, In welchem Monat hat dein Mutterschutz geendet? Urlaubsanspruch du auch im Mutterschutz nach der Geburt. LG luvi

von luvi am 17.07.2019, 18:01



Antwort auf: Habe ich Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot?

Mein Mutterschutz nach der Geburt endete am 19.09.2018 Das heißt du meinst in der Elternzeit habe ich auch Anspruch? Das würde mich wundern; denn das wäre ja ganz schön viel!

von ConniP am 17.07.2019, 19:50



Antwort auf: Habe ich Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot?

Nicht in der EZ sondern einschließlich dem Monat wo dein Mutterschutz endet. Urlaub für EZ schliessen die meisten AG aus. Dein Anspruch beträgt also für 2018 ein 9tel des Jahresurlaubes. Und für 2019 dann ein 6tel des Jahresurlaubes. Kürzen kann der AG für jeden Kalendermonat in dem du komplett in Elternzeit ist.

von Felica am 17.07.2019, 19:58



Antwort auf: Habe ich Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot?

Felica meint glaube ich nicht ein Neuntel für 2018 und ein Sechstel für 2019, sondern für 2018 neun Zwölftel (Januar bis einschließlich September = neun Monate) und für 2019 sechs Zwölftel (Juli bis einschließlich Dezember = sechs Monate) des Jahresurlaubs Und zusätzlich noch die sieben Tage aus 2017.

von Rotkehlchen am 17.07.2019, 20:25



Antwort auf: Habe ich Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot?

Oh Wahnsinn! Das heißt für mich dann ja noch 44,5 Tage, die ich in diesem Jahr noch verbrauchen muss. Richtig? Oje, meine Chefin fällt hinten über. Ich habe ihr bislang nur die 7 Tage gesagt. Und sie hatte mir nahegelegt, dass ich die Urlaubstage in meiner Elternzeit nehme. Wo ich gesagt habe; dass es Quatsch ist, da habe ich ja nichts von! Wo finde ich denn zufällig den Gesetztestext dazu; dass ich ihr das ggbf vorlegen kann?! Weiß das jemand? Vielen Dank schon mal!

von ConniP am 17.07.2019, 20:40



Antwort auf: Habe ich Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot?

Genau so meine ich es. @ConnP Urlaub in der EZ zu nehmen würde ja nur Sinn machen wenn du in dieser arbeitest. Dann müsste der Urlaub aber auf TZ umgerechnet werden und du wärst noch länger daheim. Bezahlen müsste dein AG ja in beiden Fällen.

von Felica am 17.07.2019, 21:15



Antwort auf: Habe ich Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot?

https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html §17 Abs. 1 u. 2 BEEG Den Urlaub aus 2019 musst Du tatsächlich dieses Jahr antreten... + ggf. übliche Verlängerung, oft ist die Frist der 31. März...(kommt Bei Euch Je die Regelung an). Den Resturlaub von vor der EZ, aus 2017 und 2018 darfst Du bis 31.12.2020 nutzen. BG

von HeyDu! am 17.07.2019, 22:17



Antwort auf: Habe ich Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot?

Basis: 30 Tage Urlaubsanspruch 2017 = 7 Tage 2018 = 30 ÷ 12 x 9 = 22,5 Tage = 23 Tage 2019 = 30 ÷ 12 x 6 = 15 Tage Gesamturlaub = 45 Tage (Nicht 44,5... halbe Tage werden aufgerundet) Gemäß §17 Abs. 1 BEEG kann der AG für jeden vollen Monat EZ den Urlaub kürzen, heißt nicht, dass automatisch gekürzt wird. Er muss dies schon aktiv tun und mitteilen...

von HeyDu! am 17.07.2019, 22:24



Antwort auf: Habe ich Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot?

Ich bin tatsächlich noch in der Elternzeit und arbeite nun für 30, statt 40 Stunden. Das heißt, wenn ich jetzt Urlaub nehme, habe ich Anspruch auf das Geld für 40 stunden? Das ist ganz schön verzwickt das Thema.

von ConniP am 17.07.2019, 22:43



Antwort auf: Habe ich Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot?

Nein, wenn Du jetzt Urlaub nimmst und dieser in Vollzeit bezahlt wird, wäre deine Elternzeit faktisch beendet. Man darf in EZ ja nicht mehr wie 30 Stunden schuften. § 15 Abs. 4 S. 1 BEEG. Ich empfehle für die Einfachheit den Urlaub aus Vollzeit auch erst unter Vollzeit abzubummeln... Wenn Du jetzt Teilzeit arbeitest, hast Du ja aus dieser Zeit auch einen Urlaubsanspruch. Wie viele Tage gehst Du denn auf Arbeit? Der Grundanspruch 30 Tage bezog sich auf eine 5-Tage-Woche? BG

von HeyDu! am 17.07.2019, 23:00



Antwort auf: Habe ich Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot?

Stimmt! Ja, richtig. Ich gehe auch nach wie vor 5 Tage die Woche arbeiten. Ich vermute, dass ich nicht mehr wieder 40 std arbeiten gehen werde, deshalb muss ich den Resturlaub ja mit dem 30std Vertrag abbummeln.

von ConniP am 18.07.2019, 07:53



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