Frage:
Habe ich Anrecht auf mein altes Gehalt zwecks BV, wenn die Elternzeit ausläuft?
Hallo Frau Bader,
da ich bisher keine sicheren Antworten bekommen habe, wende ich mich nun an sie:
Ich bin bis Februar in Elternzeit. Habe in der Elternzeit einen Teilzeitvertrag bekommen, dieser endet mit Ende der Elternzeit und mein alter Vertrag tritt in Kraft. Da ich aktuell wieder schwanger bin und im Berufsverbot, kann ich nicht arbeiten. Habe ich ab Februar wieder Anspruch auf mein altes Gehalt vor der Elternzeit?
Vielen Dank schonmal und viele Grüße
von
Wieda
am 17.01.2019, 16:54
Antwort auf:
Habe ich Anrecht auf mein altes Gehalt zwecks BV, wenn die Elternzeit ausläuft?
Hallo,
Sie bekommen jeweils das, was Sie ohne BV bekommen würden. Wenn die EZT ausläuft u der alte Vertrag in Kraft tritt, bekommen Sie den alten VZ-Lohn
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.01.2019
Antwort auf:
Habe ich Anrecht auf mein altes Gehalt zwecks BV, wenn die Elternzeit ausläuft?
was würdest du nach der elternzeit mit der teilzeit arbeiten? wie viele stunden sind vereinbart? ist dein kind betreut? du bekommst das WAS du arbeiten kannst zwecks betreuung bzw. das was vereinbart war. wenn ihr vollzeit vereinbart habt (schriftlich!!) erhälst du dein vollzeitgehalt, aber eben nur dann, wenn das kind auch so betreut ist, dass du ohne bv vollzeit arbeiten könntest! wenn du ohne bv teilzeit nach der elternzeit arbeiten könntest dann erhälst du tz
von
mellomania
am 17.01.2019, 19:01
Antwort auf:
Habe ich Anrecht auf mein altes Gehalt zwecks BV, wenn die Elternzeit ausläuft?
Kurz und knapp: Ja :-)
von
HeyDu!
am 17.01.2019, 19:05
Antwort auf:
Habe ich Anrecht auf mein altes Gehalt zwecks BV, wenn die Elternzeit ausläuft?
Kurze Nachtrag: Die TZ war auf die EZ begrenzt. Die EZ endet und somit greift wieder der VZ-Vertrag. Es muss also nichts extra schriftlich vereinbart werden.
von
HeyDu!
am 17.01.2019, 19:44
Antwort auf:
Habe ich Anrecht auf mein altes Gehalt zwecks BV, wenn die Elternzeit ausläuft?
könnte sie nicht schwanger vollzeit arbeiten? kann sie ihren wieder auflebenden vertrag erfüllen? das schreibt sie nicht! und nur auf vollzeit laufen zu lassen obwohl sie es nicht könnte, aber jetzt zuhause ist, da sie ein bv hat, geht eben nicht. daher fragte ich, WAS genau VEREINBART ist. dass der alte vertrag auflebt ist klar, nur sie muss ihn auch bedienen können. ansonsten muss sie ja was neues vereinbaren bzw. schon vereinbart HABEN :-)
von
mellomania
am 17.01.2019, 20:06
Antwort auf:
Habe ich Anrecht auf mein altes Gehalt zwecks BV, wenn die Elternzeit ausläuft?
"wenn ihr vollzeit vereinbart habt (schriftlich!!) erhälst du dein vollzeitgehalt ..."
Danke für die Erläuterung, da habe ich das im ersten Beitrag mit dem "Schriftlich!!" wohl missverstanden.
Wenn die Fragestellerin nicht vor gehabt hätte, ab 01.02. wieder Vollzeit zu arbeiten hätte sie mit Sicherheit schon eine weitere Teilzeitvereinbarung abgeschlossen. Positiv denken :-)
Bzgl. Betreuung ein Gedanke:
Betreuung heißt ja nicht immer Krippe/ Kindergarten rund um die Uhr. Es gibt auch noch Väter und meist auch Großeltern. Wir haben z.B. einen 50 Stunden-Betreuungsvertrag und theoretisch würden auch 25 Stunden reichen, denn irgendwer holt eh immer zeitig ab. Daher halte ich das mit dem oft geforderten Betreuungsnachweis "Vollzeitbetreuung" für äußerst fraglich. Niemand bestimmt wie Eltern die Betreuung ihres Kindes organisieren. Eine Behörde darf kein "Urteil" fällen, nur weil eine Frau ein Vollzeit-BV hat und keinen Vollzeit-Betreuungsplatz. Sie muss auch andere Betreuungsformen außer der Vollzeitkita akzeptieren, wenn schlüssig durch die Eltern die Betreuung dargelegt wird. - > kam mir gerade in den Sinn. Auch wenn's jetzt vielleicht nicht 100% passt :-)
von
HeyDu!
am 17.01.2019, 20:30
Antwort auf:
Habe ich Anrecht auf mein altes Gehalt zwecks BV, wenn die Elternzeit ausläuft?
Die Betreuung muss nachweislich gesichert sein, wenn jemand danach fragt. Wenn man nachweisen kann, dass es Großeltern im Umfeld gibt, die die Kinder entsprechend betreuen oder wenn man nachweisen kann, dass Papa nur nach den Arbeitszeiten von Mama weg ist (oder gar nicht) und ansonsten das Kind nehmen kann, dann ist das ebenfalls ausreichen. Aber es muss ggf. halt NACHWEISBAR sein. Sich hinstellen und sagen "Ich hab das schon geklärt" reich halt nicht. Darum geht es.
Ansonsten ist die Frage ja schon beantwortet. Wenn keine anschließende TZ schriftlich vereinbart war und die Arbeitskraft theoretisch für VZ verfügbar wäre, dann muss es auch VZ Gehalt geben.
von
basis
am 18.01.2019, 09:46
Antwort auf:
Habe ich Anrecht auf mein altes Gehalt zwecks BV, wenn die Elternzeit ausläuft?
Wieda, wenn du nächste Woche eine Fehlgeburt hättest, wieviele Stunden könntest du danach beim Arbeitgeber verbindlich dauerhaft arbeiten gehen? Das ist genau der Umfang, für den du jetzt Gehalt im BV bekommen kannst. Nicht mehr und nicht weniger.
Wenn das die Großeltern sind, die das Kind betreuen sollen, wurden die gefragt, haben die zugesagt, haben sie die Möglichkeiten etc.?
Mitglied inaktiv - 18.01.2019, 10:43
Antwort auf:
Habe ich Anrecht auf mein altes Gehalt zwecks BV, wenn die Elternzeit ausläuft?
na uriah, wieder mal besonders charmant unterwegs?
von
la-floe
am 18.01.2019, 22:44