Liebe Frau Bader, ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können, da in meiner verzwickten Situation bis jetzt kein Amt konkrete Auskunft geben konnte. Also, ich habe einen 4 Wochen alten Sohn, und lebe mit dem Vater des Kindes in dessen Eigentumswohnung zusammen. Wir sind nicht verheiratet und ich habe noch das alleinige Sorgerecht. Da sein Einkommen sämtliche Obergrenzen überschreitet, steht mir kein Erziehungsgeld zu. Mir stehen momentan 270 DM Kindergeld zu und sonst nichts. Nun verlangt mein Partner, dass ich mich bei den Einkäufen beteilige, und soll neuerdings auch Miete bezahlen. O-Ton: "...du bekommst doch noch ein Gehalt und schließlich hast du ja bestimmt was auf die Seite gelegt..." 1. Kann ich Unterhalt für das Kind einfordern, obwohl wir zusammenleben? Für die Ämter scheint nämlich klar zu sein, dass er mich unterstützt... 2. Muss er Unterhalt an mich bezahlen? 3. Wie ist das mit Haushaltsgeld? Ist das irgendwo geregelt - auch für "wilde Ehen"? 4. Welche Institutionen können mir noch helfen? Das Jugendamt, ProFamilia und die Landeserziehungsgeldstelle sind ziemlich ratlos. Liebe Grüsse Sandy Sandy
Mitglied inaktiv - 20.11.2000, 17:38