HILFE - Kein Geld trotz "reichen" Kindsvater

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: HILFE - Kein Geld trotz "reichen" Kindsvater

Liebe Frau Bader, ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können, da in meiner verzwickten Situation bis jetzt kein Amt konkrete Auskunft geben konnte. Also, ich habe einen 4 Wochen alten Sohn, und lebe mit dem Vater des Kindes in dessen Eigentumswohnung zusammen. Wir sind nicht verheiratet und ich habe noch das alleinige Sorgerecht. Da sein Einkommen sämtliche Obergrenzen überschreitet, steht mir kein Erziehungsgeld zu. Mir stehen momentan 270 DM Kindergeld zu und sonst nichts. Nun verlangt mein Partner, dass ich mich bei den Einkäufen beteilige, und soll neuerdings auch Miete bezahlen. O-Ton: "...du bekommst doch noch ein Gehalt und schließlich hast du ja bestimmt was auf die Seite gelegt..." 1. Kann ich Unterhalt für das Kind einfordern, obwohl wir zusammenleben? Für die Ämter scheint nämlich klar zu sein, dass er mich unterstützt... 2. Muss er Unterhalt an mich bezahlen? 3. Wie ist das mit Haushaltsgeld? Ist das irgendwo geregelt - auch für "wilde Ehen"? 4. Welche Institutionen können mir noch helfen? Das Jugendamt, ProFamilia und die Landeserziehungsgeldstelle sind ziemlich ratlos. Liebe Grüsse Sandy Sandy

Mitglied inaktiv - 20.11.2000, 17:38



Antwort auf: HILFE - Kein Geld trotz "reichen" Kindsvater

Liebe Sandy, das Jugendamt sollte da aber gar nicht ratlos sein- schließlioch ist das deren Job. Da war wohl wieder mal ein "klassischer" Beamter am Werk (was nicht heißt, das ich grundsätzlich was gegen Beamte haben, bin selbst ein halber), der sich keine Mühe machen wollte. Wenn Sie getrennte Kassen haben und Ihre Börse leer ist, haben Sie natürlich Anspruch auf Unterhalt für das Kind (falls er dafür auch nicht bezahlt), für sich nur dann, wenn Sie nicht arbeiten gehen. Treten Sie dem Jugendamt mal auf die Füsse, oder beantragen Sie beim Amtsgericht einen Beratungsschein für eine anwaltliche Beratung vor Ort mit genauer Berechnung. Im übrigen würde ich nicht nur dem Jugendamt auf die Füsse treten... Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.11.2000



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