Frage: Großeltern - Rechte?

Hallo Frau Bader, seit 1 1/2 Jahren lebe ich mit meinem Partner zusammen und haben eine gemeinsame (1Jahr) Tochter. Ich will seine Eltern nicht mehr sehen. Seine Mutter, hat ohne mich zu fragen meine Tochter 4 Stunden nach der Geburt einfach aus meinem Bett genommen. Das wiederholte sich ein paar mal, bis ich etwas dazu sagen konnte. Jetzt will ich nicht, daß sie meine Tochter sehen. Mein Partner will sie ohne meiner Zustimmung einfach mit zu seinen Eltern nehmen. Darf er das? Haben seine Eltern ein Recht auf unser Kind? Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 05.12.2005, 22:43



Antwort auf: Großeltern - Rechte?

Hallo, ich habe da nichts hinzuzufügen. Leider hat mein Kind nur noch eine Oma. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.12.2005



Antwort auf: Großeltern - Rechte?

„Eure Kinder sind nicht eure Kinder. Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selber. Sie kommen durch euch, aber nicht von euch. Und obwohl sie mit euch sind, gehören sie euch doch nicht. Ihr dürft ihnen eure Liebe geben, aber nicht eure Gedanken, denn sie haben ihre eigenen Gedanken. Ihr dürft ihren Körpern ein Haus geben, aber nicht ihren Seelen. Denn ihre Seelen wohnen im Haus von morgen, das ihr nicht besuchen könnt, nicht einmal in euren Träumen. Ihr dürft euch bemühen, wie sie zu sein, aber versucht nicht, sie euch ähnlich zu machen. Denn das Leben läuft nicht rückwärts, noch verweilt es im gestern. Ihr seid die Bogen, von denen eure Kinder als lebende Pfeile ausgeschickt werden. aus: "der prophet" von khalil gibran Denk mal drüber nach....

Mitglied inaktiv - 06.12.2005, 08:11



Antwort auf: Großeltern - Rechte?

Umgangsrecht für Großeltern In der Tat: Nach einer Scheidung oder Trennung, manchmal sogar nach dem Tod eines Elternteils, werden die Großeltern oft genug mit abgespalten. Der Grund: Sie sind dem allein erziehenden Elternteil lästig, erinnern an den Expartner. Häufig geraten sie im Ehestreit zwischen die Fronten und der Kontakt zu den Enkelkindern bricht dann völlig ab. Und wenn die Altvorderen dann auch noch ihren eigenen Kopf haben, bei der Erziehung des Kindes mitreden wollen, bekommen sie die Enkelkinder nicht mehr zu sehen. Das geht soweit, dass vielen Großeltern das Umgangsrecht ganz untersagt wird. Viele ziehen vor Gericht, um ein Besuchsrecht zu erkämpfen. Aber dieser Kampf ist meist erfolglos, weil die Gesetzeslage es so will. Dabei sind Experten sicher, dass Oma und Opa für ihre Enkelkinder in Krisen, wie zum Beispiel bei einer Scheidung, besonders wichtig sind. Nach Paragraph 1685 Abs. 1 BGB haben Geschwister und Großeltern das Recht auf eigenen Umgang. Der ist unabhängig davon, wie sich die getrennten Eltern geeinigt haben. Es gibt nur die Einschränkung: Das Umgangsrecht darf dem Wohl des Kindes nicht schaden. Faktisch gelingt es den Großeltern vor den Gerichten jedoch kaum, ihr Umgangsrecht durchzusetzen. Sie müssen – so ein Urteil aus Hamm – sogar nachweisen, dass das Kind den Umgang mit seinen Großeltern braucht. So stehen Großeltern, die sich auf ihre Enkel gefreut haben, am Ende ihres Lebens plötzlich ohne das Enkelkind da.

Mitglied inaktiv - 06.12.2005, 08:17



Antwort auf: Großeltern - Rechte?

Ihr seid offenbar weder getrennt noch sonstwas, nur hast Du`s offenbar nicht so mit seiner Mutter. Das Neugeborene aus dem Bett nehmen ohne Dich zu fragen ist doch kein Staatsverbrechen, sondern ganz verständlich: als frischgebackene Oma das Enkelkind herzen zu wollen solltest Du nachvollziehen können. Wenn Du selber sie nicht sehen möchtest solltest Du doch dem Kind nicht verweigern, die Oma zu sehen, erst recht nicht dem Vater vorschreiben, wohin er mit deiner eigenen Tochter hinzugehen hat. Fragst Du ihn auch immer, ob es IHM recht ist, wo Du mit dem Kind hingehst? Und bekommst Du es nach Lust und Laune erlaubt oder nicht? Vielleicht wirst Du selber mal Oma: was tust Du, wenn Deine Schwiegertochter/Schwiegersohn entscheidet, Dich nicht leiden zu können und Dir wegen irgendwelcher Kinkerlitzchen den Kontakt zum Enkelkind unterbindet?

Mitglied inaktiv - 06.12.2005, 08:31



Antwort auf: Großeltern - Rechte?

Ich kenne zwar nicht die genaue Rechtslage. Doch nehme ich hier mit Verwunderung war, dass Großeltern noch in Schutz genommen werden! Ganz ehrlich und bei allem Respekt gegenüber den Großeltern, in 1. Linie bin ich doch für mein Kind verantwortlich, ich muss es erziehen und ich muss die Konsequenzen tragen bis zur Volljährigkeit meines Kindes. Wenn die Großeltern nun sich überall einmischen und ungefragt ein Neugeborenes auf den Arm nehmen und es daraufhin öfters zu ärger kommt, würde ich auch den Kontakt abbrechen. Wichtig finde ich aber auch, dass ihr als Eltern aber zusammen zu dieser Entscheidung stehen solltet. Gruss Mickie

Mitglied inaktiv - 21.12.2005, 21:45



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Haben Großeltern Rechte

Hallo, ich habe keinen so guten Kontakt zu meinen Eltern(Alkoholiker), da sie einfach nicht begreifen wollen, das ich nun mein eigenes Leben führe. Nun kommt im Februar das erste Enkelkind und meine Eltern beginnen Ansprüche zu stellen. Haben meine Eltern rechlich einen Anspruch mein Kind zu sehen (Besuchsrecht, Umgangsrecht)? Wenn ja bis wohin ...


Rechte der Großeltern (WICHTIG!!!)

Hallo liebe Frau Bader! Heute habe ich mal eine ganz wichtige Frage! Leider bin ich seit längerer Zeit mit meinen Schwiegereltern verstritten, sodass sie ihre Enkel, sprich meine Kinder, nicht mehr sehen können! Kontakt mit ihnen lehne ich ab! Das geht schon seit einem Jahr so und nun haben sie uns ANGEDROHT, dass sie vor Gericht ziehen um die...


Haben Großeltern Rechte?

Nabend... Eigentlich ist es mir fast peinlich, aber mir liegt diese Frage schon lange aufm Herzen und heute muss sie raus! Haben die Eltern meines Freundes (nicht EHEMANN), sprich des Vaters meines Kindes, ein FEST GESCHRIEBENES RECHT unsere Tochter zu sehen?!? Ich möchte nämlich eigentlich nicht, dass diese Menschen meine Tochter weiterhi...


Rechte als sorgeberechtigte Großeltern

Hallo, gibt es eine Broschüre über die Rechte von sorgeberechtigten Großeltern? Hat man auch Anspruch auf Sonderurlaub wenn das Kind krank ist und sonst niemand für das Kind sorgen kann? Hat man Anrecht auf eine Oma-Kind-Kur? Es geht hierbei um Großeltern eines Kind, dessen Mutter nach der Geburt verstorben ist und der Vater das alleinige Sorger...


Welche Rechte haben Großeltern

Hallo Frau Bader, Ich habe kein Vertrauen zu meiner Schwiegermutter, wir haben auch keinerlei Kontakt mehr ,obwohl wir im gleichen Haus wohnen. Ich möchte ihr den Kontakt zu meinem Sohn nicht verbieten, mein Mann besucht seine Eltern wöchentlich und nimmt den Keinen(1,5 J.) dann auch mit. Aber ich möchte nicht, dass sie ihn alleine beaufsichtige...


Rechte für Verheiratete

Liebe Frau Bader, wir überlegen, ob wir den Nachnahmen unseres Kindes ändern lassen. Ist dies auch ohne Heirat möglich und wenn ja, gibt es bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen und spielt das Alter des Kindes eine Rolle? Vielen Dank für Ihre Antwort und liebe Grüße Melinda-Leonie


Welche Rechte hat die Schule?

Guten Abend Frau Bader. Unser Sohn ist letztes Jahr eingeschult worden und ist auch seit dieser Zeit in psychologischer Behandlung. Außerhalb der Schule ist er ein lebenslustiger, fröhlicher Junge. Ich bin seit Anfang des Schuljahres mit in der Klasse dabei. Am Anfang war es ganz schlimm, er hat morgens geweint, Bauchweh…unerträglich, die Situa...


Rechte und Pflichten

Hallo, Mein Kind wird 10. Der Vater interessiert sich erst für ihn seit er eine Partnerin hat ca. 2 Jahre. gehaltsabrechnungen habe ich gefordert zwecks der unterhaltshöhe. Darf er vom ausgewiesenen Betrag den inflationsausglwich, Fahrtkosten zur Arbeit und Kosten für den arbeitsparkplarz abziehen? Oder ist der ausgewiesene Betrag auf der Abre...


Rechte/Möglichkeiten

Liebe Frau Bader, Ich hoffe, diese Frage ist hier richtig. Und zwar würde ich gerne wissen, welche Rechte und Möglichkeiten es für mich und meine Tochter gibt, falls es zwischen mir und meinem Mann zur Trennung /Scheidung kommt. Was darf er und was nicht? Was kann ich tun etc? Herzlichen Dank vorab


Großeltern Arztbegleitung

Sehr geehrte Frau Bader, Vom Vater meines Kindes (11) bin ich getrennt, wir teilen uns das Sorgerecht,Kind lebt bei mir. Es steht eine wichtige Untersuchung beim Facharzt für unser Kind an,die der Kindesvater wahrnehmen wird, ich erspare die Vorgeschichte und möchte nur die Frage stellen: darf der Großvater väterlicherseits ohne meine Zustimmung...