Mitglied inaktiv
Hallo liebe Frau Bader! Heute habe ich mal eine ganz wichtige Frage! Leider bin ich seit längerer Zeit mit meinen Schwiegereltern verstritten, sodass sie ihre Enkel, sprich meine Kinder, nicht mehr sehen können! Kontakt mit ihnen lehne ich ab! Das geht schon seit einem Jahr so und nun haben sie uns ANGEDROHT, dass sie vor Gericht ziehen um die Kinder sehen zu dürfen, notfalls würden sie uns die Kinder wegnehmen lassen und das Sorgerecht beantragen! Nur weil sie die Kleinen durch einen Streit nicht sehen. Ich bin mir sicher, dass das gar keine Rechtsgrundlage hat, trotzdem macht uns diese Drohung wirklich total Angst!!! Ich ahnte schon damals, als meine Tochter (2) geboren wurde, dass es mal soweit kommen würde und so haben mein Freund und ich beschlossen, dass ich vorerst das alleinige Sorgerecht habe. Nun meine Frage! Können meine Schwiegereltern damit durchkommen und welche Rechte haben Großeltern im allgemeinen? Wie ist das, wenn der Partner kein Sorgerecht hat. Haben da seine Eltern Rechte an den Kindern? Die Situation ist total eskaliert, als mein Sohn (2Monate) nun geboren wurde, da sie ihn nicht sehen durften!!! Bitte um Rat, da wir unsere Kinder total lieben und sie nicht verlieren wollen!!! PS.: Ich finde solche Äußerungen, von Großeltern, dass sie auch Rechte an unseren Kindern haben, sowieso total daneben, da es unsere Kinder sind und wir alles tun, dass es ihnen gut geht! Warum denken Großelter immer, dass die eigenen Kinder unfähig sind, selbst Kinder groß zu ziehen und die Probleme des Alltag´s und des Zusammenlebens mit den Kind(ern) und seinem Partner zu meistern! Vielen Dank im Vorraus, liebe Grüße Nadine, Maik, klein Tinchen und Baby Danny
Hallo, allgemein sagt man, dass der Umgang zwischen Kind und Großeltern gefördert werden soll, weil das Kind zu seiner Oma/ Opa eine ganz besondere Art von Beziehung hat. Dies hat aber seine Grenze, wenn das gesundheitliche/ seelische Wohl in Gefahr ist. .Ein Gesetz gibt es darüber aber nicht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo, also... die grosseltern haben grundsätzlich auch ein recht auf umgang mit ihren enkelkindern, aber sie müssen nachweisen, dass es dem kindeswohl dienst und eine enge familiäre beziehung zu ihnen besteht. ich habe das gerade auch am "hals". das sorgerecht können sie zwar beantragen, aber kein richter wird es ihnen zusprechen nur weil sie ihre enkel nicht sehen dürfen. das ist quatsch. lass sie mal ruhig vor gericht ziehen, ist zwar blöd, aber da wird ihnen geholfen. lg monique
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