Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, seit 1 1/2 Jahren lebe ich mit meinem Partner zusammen und haben eine gemeinsame (1Jahr) Tochter. Ich will seine Eltern nicht mehr sehen. Seine Mutter, hat ohne mich zu fragen meine Tochter 4 Stunden nach der Geburt einfach aus meinem Bett genommen. Das wiederholte sich ein paar mal, bis ich etwas dazu sagen konnte. Jetzt will ich nicht, daß sie meine Tochter sehen. Mein Partner will sie ohne meiner Zustimmung einfach mit zu seinen Eltern nehmen. Darf er das? Haben seine Eltern ein Recht auf unser Kind? Liebe Grüße
Hallo, ich habe da nichts hinzuzufügen. Leider hat mein Kind nur noch eine Oma. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
„Eure Kinder sind nicht eure Kinder. Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selber. Sie kommen durch euch, aber nicht von euch. Und obwohl sie mit euch sind, gehören sie euch doch nicht. Ihr dürft ihnen eure Liebe geben, aber nicht eure Gedanken, denn sie haben ihre eigenen Gedanken. Ihr dürft ihren Körpern ein Haus geben, aber nicht ihren Seelen. Denn ihre Seelen wohnen im Haus von morgen, das ihr nicht besuchen könnt, nicht einmal in euren Träumen. Ihr dürft euch bemühen, wie sie zu sein, aber versucht nicht, sie euch ähnlich zu machen. Denn das Leben läuft nicht rückwärts, noch verweilt es im gestern. Ihr seid die Bogen, von denen eure Kinder als lebende Pfeile ausgeschickt werden. aus: "der prophet" von khalil gibran Denk mal drüber nach....
Mitglied inaktiv
Umgangsrecht für Großeltern In der Tat: Nach einer Scheidung oder Trennung, manchmal sogar nach dem Tod eines Elternteils, werden die Großeltern oft genug mit abgespalten. Der Grund: Sie sind dem allein erziehenden Elternteil lästig, erinnern an den Expartner. Häufig geraten sie im Ehestreit zwischen die Fronten und der Kontakt zu den Enkelkindern bricht dann völlig ab. Und wenn die Altvorderen dann auch noch ihren eigenen Kopf haben, bei der Erziehung des Kindes mitreden wollen, bekommen sie die Enkelkinder nicht mehr zu sehen. Das geht soweit, dass vielen Großeltern das Umgangsrecht ganz untersagt wird. Viele ziehen vor Gericht, um ein Besuchsrecht zu erkämpfen. Aber dieser Kampf ist meist erfolglos, weil die Gesetzeslage es so will. Dabei sind Experten sicher, dass Oma und Opa für ihre Enkelkinder in Krisen, wie zum Beispiel bei einer Scheidung, besonders wichtig sind. Nach Paragraph 1685 Abs. 1 BGB haben Geschwister und Großeltern das Recht auf eigenen Umgang. Der ist unabhängig davon, wie sich die getrennten Eltern geeinigt haben. Es gibt nur die Einschränkung: Das Umgangsrecht darf dem Wohl des Kindes nicht schaden. Faktisch gelingt es den Großeltern vor den Gerichten jedoch kaum, ihr Umgangsrecht durchzusetzen. Sie müssen – so ein Urteil aus Hamm – sogar nachweisen, dass das Kind den Umgang mit seinen Großeltern braucht. So stehen Großeltern, die sich auf ihre Enkel gefreut haben, am Ende ihres Lebens plötzlich ohne das Enkelkind da.
Mitglied inaktiv
Ihr seid offenbar weder getrennt noch sonstwas, nur hast Du`s offenbar nicht so mit seiner Mutter. Das Neugeborene aus dem Bett nehmen ohne Dich zu fragen ist doch kein Staatsverbrechen, sondern ganz verständlich: als frischgebackene Oma das Enkelkind herzen zu wollen solltest Du nachvollziehen können. Wenn Du selber sie nicht sehen möchtest solltest Du doch dem Kind nicht verweigern, die Oma zu sehen, erst recht nicht dem Vater vorschreiben, wohin er mit deiner eigenen Tochter hinzugehen hat. Fragst Du ihn auch immer, ob es IHM recht ist, wo Du mit dem Kind hingehst? Und bekommst Du es nach Lust und Laune erlaubt oder nicht? Vielleicht wirst Du selber mal Oma: was tust Du, wenn Deine Schwiegertochter/Schwiegersohn entscheidet, Dich nicht leiden zu können und Dir wegen irgendwelcher Kinkerlitzchen den Kontakt zum Enkelkind unterbindet?
Mitglied inaktiv
Ich kenne zwar nicht die genaue Rechtslage. Doch nehme ich hier mit Verwunderung war, dass Großeltern noch in Schutz genommen werden! Ganz ehrlich und bei allem Respekt gegenüber den Großeltern, in 1. Linie bin ich doch für mein Kind verantwortlich, ich muss es erziehen und ich muss die Konsequenzen tragen bis zur Volljährigkeit meines Kindes. Wenn die Großeltern nun sich überall einmischen und ungefragt ein Neugeborenes auf den Arm nehmen und es daraufhin öfters zu ärger kommt, würde ich auch den Kontakt abbrechen. Wichtig finde ich aber auch, dass ihr als Eltern aber zusammen zu dieser Entscheidung stehen solltet. Gruss Mickie
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