Hallo Frau Bader, Ich werde demnächst im Rahmen meiner Elternzeit 30 Stunden pro Woche arbeiten, so lautet der Vertrag. Bei uns gibt es jedoch Gleitzeit und Überstunden werden auch gutgeschrieben. Ich weiß, dass man in der Elternzeit maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten darf. Darf ich dennoch z.B. In einer Woche 32 Stunden arbeiten und dann in der darauffolgenden 28? Oder kann ich nur innerhalb einer Woche gleiten? Über welchen Zeitraum müsste ich auf eine Durchschnitt von 30 Stunden kommen, damit meine Elternzeit nicht gefährdet ist? Danke und viele Grüße D.
von dannim am 13.06.2012, 15:15