Sehr geehrte Frau Bader, meine Situation ist etwas verworren, ich hoffe dennoch dass Sie mir weiterhelfen können. Wie sieht es mit dem Anspruch auf das dritte Jahr Eltenzeit aus, wenn man für Kind Nr. 1 (geb. Juni 2010) zwei Jahre Elternzeit angemeldet hat, diese Elternzeit aber vorzeitig zum 01.10.2011 beendet hat um wieder Vollzeit arbeiten zu gehen? Im März 2012 kamm dann Kind Nr. 2 zur Welt, für das wiederum die 2 Jahre Eltenzeit angemeldet wurden. Kann nun im Anschluss an die zwei Jahre für Kind Nr. 2 theoretisch noch 12 Monate für Kind Nr. 1 und 12 Monate für Kind Nr. 2 angehangen werden? Oder ist der Anspruch auf die 12 Monate (3. Jahr Elternzeit) für Kind Nr. 1 verwirkt? Die Elternzeit (1) wurde allerdings nicht offiziell (schriftlich) beendet. Es wurde nur ein neuer Arbeitsvertrag (beim gleichen AG) gemacht. Der wurde aber nur gemacht wenn auf die Elternzeit verzichtet und statt der (bisher) 20 Stunden wieder voll gearbeitet wurde. Danke für Ihre Antwort und beste Grüße nhe
von nhe79 am 20.02.2013, 10:53