Sehr geehrte Frau Bader,
mein Arbeitgeber (AG) hat mir nun doch - trotz vorheriger mündlicher Zusage - eine Absage per Mail erteilt, nach dem Mutterschutz auf Minijob-Basis zu arbeiten. Ich möchte dann natürlich gerne anderweitig während der Elternzeit anderweitig einem Job nachgehen. Dazu benötige ich aber die Genehmigung meines AGs.
Gäbe es eine Handhabe gg. den AG, wenn er die Genehmigung nicht erteilen würde? Welche Gründe könnten seine Nichterteilung d. Genehmigung rechtfertigen?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen,
Tobitatze
Mitglied inaktiv - 14.11.2005, 14:05
Antwort auf:
Genehmigung des AG für eine anderweitige Stelle nach Mutterschutz
Hallo,
er kann die Genehmigung nur aus betrieblichen nachvollziehbaren Gründen (zB Mitbewerber) verweigern. Hierzu hat er eine Frist von 4 Wochen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.11.2005
Antwort auf:
Genehmigung des AG für eine anderweitige Stelle nach Mutterschutz
I. d. R. kann er die Zustimmung nur verweigern, wenn entweder er selbst Di einen Job angeboten hat, oder wenn der angestrebte Job "Konkurrenz" bedeuten würde, also bei einem Konkurrenzunternehmen.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 14.11.2005, 20:37