Gelten Erkrankungen wegen ss mit missed Abort und erneute ss als EINE Krankheit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gelten Erkrankungen wegen ss mit missed Abort und erneute ss als EINE Krankheit

Sehr geehrte Frau Bader, Gelten krankschreibungen wgen einer ss, die mit einem missed Abort endete und eine erneute ss, bei der eine krankschreibung wegen hyperemesis gravidarum besteht als gleiche Krankheit für den Anspruch auf Krankengeld? Oder müsste die 6-Wochen Lohnfortzahlungsfrist bei der 2. Ss nicht neu beginnen? Vielen Dank Marie

Mitglied inaktiv - 13.01.2012, 23:24



Antwort auf: Gelten Erkrankungen wegen ss mit missed Abort und erneute ss als EINE Krankheit

Hallo, ich würde es auch als zwei Krankheiten ansehen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2012



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