Sehr geehrte Frau Bader, Gelten krankschreibungen wgen einer ss, die mit einem missed Abort endete und eine erneute ss, bei der eine krankschreibung wegen hyperemesis gravidarum besteht als gleiche Krankheit für den Anspruch auf Krankengeld? Oder müsste die 6-Wochen Lohnfortzahlungsfrist bei der 2. Ss nicht neu beginnen? Vielen Dank Marie
Mitglied inaktiv - 13.01.2012, 23:24