hallo, wir haben letztes Jahr (juni) unser 1.Kind bekommen und Ende des jahres geheiratet. dadurch hat mein mann eine geringfügige gehaltserhöhung erhalten (Staat).-Ab welcher höhe müssen wir es der erziehungsgeldkasse melden? Seit er dort arbeitet (juni 02) steht nämlich jeden monat ein anderer nettobetrag auf seiner gehaltsmitteilung *nerv*... mfg,Ivonne
Mitglied inaktiv - 10.04.2003, 16:31