Hallo Frau Bader,
habe mal eine Frage zum Gehalt im Mutterschutz. Also, ich habe bisher immer 1200,00 DM netto verdient, ohne Lohnsteuer zu zahlen, weil ich noch unter dem Satz war. Jetzt habe ich geheiratet und eine andere Lohnsteuerklasse und muss jetzt auch Lohnsteuer bezahlen, so dass 900,00 DM netto rausgekommen wären. Jetzt habe ich mit der Buchhalterin unseres Büros geredet und die sagte, dass ich während des Mutterschutzes keine Sozialabgaben bezahlen muss und auch steuerbefreit bin.
Wenn ich weder Sozialabgaben noch Steuern bezahlen muss, dann würde ich ja mein Bruttogehalt bekommen. Das kann doch nicht sein oder?
Vielen Dank für Ihre Hilfe, Kim
Mitglied inaktiv - 27.10.2001, 09:18
Antwort auf:
Gehalt !!!
Liebe Kim,
Wie hoch das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse ist, richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelt der letzten drei Kalendermonate bzw. der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist (vor der Entbindung). Es beträgt jedoch höchstens 25 DM für jeden Kalendertag.
Lag Ihr durchschnittliches Netto-Arbeitsentgelt höher, erhalten Sie die Differenz von Ihrem Arbeitgeber. Er muss diesen Betrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bezahlen. Für das Mutterschaftsgeld brauchen Sie keine Steuern und Sozialabgaben zu zahlen.
Während Sie Mutterschaftsgeld beziehen, bleiben Sie beitragsfrei in der gesetzlichen Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, vorausgesetzt, Sie waren dort schon vorher versichert und haben keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen. Als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie aber, auch wenn Sie keine beitragspflichtigen Einnahmen haben, grundsätzlich den Mindestbeitrag zahlen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.10.2001