Freiwillig gesetzlich versichert in der Krankenkasse

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Freiwillig gesetzlich versichert in der Krankenkasse

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gerade erfahren, dass man 180 € monatlich in die Krankenkasse einzahlen muss, wenn man freiwillig gesetzlich versichert unverheiratet ist in Elternzeit. Ist das überall so? Irgendwie ungünstig in der Zeit ohne Einkommen noch einzahlen zu müssen. Wenn ich in Elternzeit ein paar Stunden arbeiten gehe, wird mir das vom Elterngeld abgezogen und die 180 € steigen dann noch, wenn ich Einkünfte habe? Mein Chef will meinen nächstes Jahr auslaufenden Vertrag verlängern. Käme ich dann tatsächlich solange ich in Elternzeit bin besser, wenn ich ihn auslaufen lasse und Harz IV nehme, weil Mindestsatz mit Miete und Krankenversicherung mehr sind als Elterngeld minus Krankenkassenbeitrag? Ich finde das verrückt überhaupt solche Gedanken zu haben. Kindsvater hat leider derzeit kein Einkommen. Danke

von Cissie am 10.10.2018, 15:39



Antwort auf: Freiwillig gesetzlich versichert in der Krankenkasse

Hallo, wenn man freiwillig gesetzl. versichert ist, muss man selber die KK zahlen. Wenn der AG den Vertrag verlängern will, können Sie das nicht ablehnen und H IV beantragen- um dann zum Ende der EZ einen neuen Vertrag mit ihm zu schließen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2018



Antwort auf: Freiwillig gesetzlich versichert in der Krankenkasse

Du hast einen AG und einen Arbeitsvertrag, wieso bist Du dann freiwillig selbst versichert ? In der Elternzeit mit AG zählt es so wie es vorher war, zahlst Du auch jetzt selbst? Wann kommt das Kind und wann endet der Vertrag ? Selbst wenn der Vertrag dann in der Elternzeit endet bleibst Du solange beitragsfrei wie es Elterngeld gibt, eventuell also splitten wenn es finanziell möglich ist. Und Unterhaltsvorschuss beantragen, der Staat springt ein und der Vater muss zusehen dass er Einkommen erzielt.

von Sternenschnuppe am 11.10.2018, 00:44



Antwort auf: Freiwillig gesetzlich versichert in der Krankenkasse

Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, musst du tatsächlich selbst zahlen. Aber warum bist du nicht über deinen AG versichert? Da du dein Elterngeld "als ohne Einkommen" bezeichnest, liegt es wohl nicht an einem Gehalt, welches die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt.

von cube am 11.10.2018, 11:30



Antwort auf: Freiwillig gesetzlich versichert in der Krankenkasse

An freiwillig gesetzlich versichert, da über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hatte ich auch erst gedacht. Das passt für mich aber nicht zu der Aussage, dass Alg II (inkl. Miete und KV) höher sei als das EG abzgl. KV-Beitrag. Bei einer JAEG von 57.600€ im Jahr 2017 müsste die TE ja auf jeden Fall den Elterngeldhöchstbetrag von 1.800€/Monat bekommen. Davon zzgl. 194€ Kindergeld sollte man schon in der Lage sein, die 180€ KV zu bezahlen... Im Übrigen hätte man bei einem solchen Gehalt doch wohl ein paar Rücklagen für die Elternzeit, sofern man zB EG plus in Anspruch nehmen und länger zu Hause bleiben will? Ich kann die Ausgangslage also auch nicht ganz nachvollziehen...

von Rotkehlchen am 11.10.2018, 14:34



Antwort auf: Freiwillig gesetzlich versichert in der Krankenkasse

Du hast wo einen fetten Denkfehler. Da passt was nicht. Bist du aktuell pflichtversichert, bleibst du das auch in der EZ, dann aber beitragsfrei. Da du von auslaufenden Vertrag sprichst, endet deine EZ aber wenn der Vertrag ausläuft. In dem falle bist du weiterhin krankenversichert solange du EG bekommst. erst dann wenn das EG ausläuft musst du dich entweder selbst versichern, dich arbeitslos melden (sofern Kinderbetreuung vorhanden) oder ihr heiratet. Sofern du dann nicht wieder mindestens in TZ arbeitest und darüber wieder pflichtversichert bist. verlängert dein Ag den Vertrag, dann umso besser. Den solange du einen Arbeitsvertrag hast, kannst du auch die EZ ausschöpfen und bist wie gesagt darüber beitragsfrei versichert. Bist du aktuell freiwillig versichert, dann musst du dir wegen Mindestsatz EG, Hartz und läppischen 180 € Versicherung keinen Kopf machen. bei 1800 EG Höchstsatz was du dann monatlich bekommst dürfte das locker packbar sein. Das du weniger EG bekommst ist unwahrscheinlich, weil du ja sonst nicht Privatversichert sein kannst mangels jetzigem Einkommen. Selbstständig bist du ja nicht wenn du von einem AG sprichst. Was ich nicht verstehe ist wie du darauf kommst nur Mindestsatz von 300 € Eg zu bekommen wenn du einen AG hast. hast du nur wenige Monate gearbeitet und warst vorher ohne Einkommen? Weil selbst mit Minijob bekommst du mehr. Irgendwo hast du also einen Verständigungsfehler wo wir dir nur helfen können wenn du mehr Infos bringst.

von Felica am 11.10.2018, 15:49



Antwort auf: Freiwillig gesetzlich versichert in der Krankenkasse

Ich habe nach den rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten gefragt, nicht ob du diese Gesetze moralisch richtig oder falsch findest. Meine Hauptfrage ist nur, ob diese 180 € immer anfallen, es überall so ist oder ich irgendetwas tun kann. Mit dem Rest muss ich selbst klar kommen. Aber ich erkläre mich gern, weil ich leider noch ziemlich geschockt bin. Ich habe nicht gewusst, dass es mich 180 € monatlich kosten wird. Ich bezog einen Teil des letzten Jahres Harz IV, weil es hier keine Kitaplätze gibt. Für Sachen zurücklegen, von deren Existenz ich nichts weiß, ist schwer. Wegen der Kitaplatzsituation würde ich lieber von vornherein 2 Jahre in Elternzeit gehen, damit ich nicht gekündigt werde, was letztes Jahr fast der Fall war, verständlich natürlich, wenn man nicht arbeiten geht, weil man eine Kleinkind zu versorgen hat. Also prinzipiell: monatliches Einkommen ganz knapp über der Grenze. Mit kein Einkommen meinte ich nicht, dass EG nichts wäre, sorry, blöd ausgedrückt, sondern, dass das bei der Krankenkasse als kein Einkommen zählt. Das ist ja das Absurde für mich. Wenn man, nach deren Definition nichts hat, zahlt man. Das alles wäre noch kein Problem. Natürlich hätte ich gern 180 € mehr, aber wer nicht. Das bekäme ich hin. Was meinen Freund betrifft: Wir leben zusammen, er hat leider eine Depression, ganz frisch und wartet auf einen Therapieplatz. ... vorher leider unser halbes Erspartes ausgegeben, für eine Dummheit. Das weiß ich seit einer Woche. Ich weiß also gerade nicht, ob Trennung, weil ich diese Belastung und das Risiko nicht tragen will. Das Ersparte kommt nicht zurück. Ich möchte hier aber nicht wegen meiner Lebenssituation rummheulen, da wird mir leider niemand helfen können. Ich bin nur geplättet von über 4000 € Belastung, mit denen ich in den nächsten 2 Jahren nicht gerechnet habe. Ich habe ja auch vorher nur meinen Anteil vom Gehalt bezahlt. Die Mieten hier sind hoch, sogar im Plattenbau. Die Nachzahlung ist eine Monatsmiete, bei allen im Haus. Das ist so gewollt, sagt man, damit das Amt die Mieten zahlt. Letztes Jahr hatte ich mit Harz IV für meine Kleine und mich so viel mehr als mit dem Elterngeld von vorher. Wenn ich davon natürlich noch 180 abziehe, ist es natürlich weniger. Das ist aber nur absurd für mich, weil ich prinzipiell gut verdiene. Letztes Jahr bin ich reingefallen, weil ich nicht rechtzeitig gekündigt habe. So wurde ich 3 Monate für Harz IV gesperrt. Ich wollte arbeiten, bin gut ausgebildet und stand mit nichts da, außer dem Unterhaltsvorschuss für die Große. Ich weiß, moralisch nicht gut von mir, wegen meiner blöden Männerwahl der Staatskasse zu Last fallen zu wollen, keine Frage. Ich möchte das auch nicht, aber als Idee kommt es mir nach dem Schlamassel Ende vorletzten/ Anfang dieses Jahres. Meine Kinder können auch nichts für meine Dummheit. Ich bin nur geschockt, weil ich das, wie gesagt, vorher nicht wusste, nicht damit gerechnet habe und ohne die Möglichkeit zu arbeiten mit wegfallendem Kindsvater und der Hälfte des Ersparten hin- und herrechne. Natürlich geschockt von mir, wieder so blöd zu sein. Das hat aber nichts mit meiner Frage zu tun, ob diese 180 € immer anfallen, es überall so ist oder ich irgendetwas tun kann. Mit dem Rest muss ich selbst klar kommen. Es geht ja auch darum, dass ich eventuell im 2. Jahr ein paar Stunden arbeiten möchte. Wenn aber 180 € wirklich Mindestsatz ohne Einkommen (weil Elterngeld nicht als Einkommen zählt) sind, ist es schwer überhaupt so viel einzunehmen. Ich habe schon gehört, ich könne mir das Elterngeld trotzdem nur über 12 Monate auszahlen lassen, dann ohne EG-Abzüge während unkündbarer Elternzeit nebenbei arbeiten gehen... Nun mein Schicksalsschlag mit dem Schlamassel von vorher und dem auslaufenden Vertag. Da kommt man schon auf Ideen...

von Cissie am 11.10.2018, 15:53



Antwort auf: Freiwillig gesetzlich versichert in der Krankenkasse

Du kannst aber nur dann 2 Jahre EZ nehmen wenn du auch einen Arbeitsvertrag hast. Alos über diese 2 Jahre. Also rede mit dem AG, er soll der Vertrag verlängern. Damit sind beide Probleme, mögliche Kündigung wie krankenversicherung vom Tisch. Was ein Problem werden könnte wäre das Amt wenn die für euch Hartz4 zahlen sollen weil dein EG nicht langt. Ist aber ein anderes Thema. Da sollte dein Freund in die Puschen kommen damit die Diagnose klar ist und er entsprechend das ganze euch zuliebe schwarz auf weiß für das Amt auf der Hand hat. Intelligent wäre es zudem prüfen zu lassen ob ihm für die Zeit wo er absolut arbeitsunfähig ist dann EU-Rente zusteht.

von Felica am 11.10.2018, 16:25



Antwort auf: Freiwillig gesetzlich versichert in der Krankenkasse

Heiratet. Dann bist du während der gesamten EZ beitragsfrei, auch als freiwillig gesetzlich versicherte. ansonsten genau rechnen und Vertrag ggf noch anpassen lassen um in die Pflichtversicherung zurückzufallen. Wird für dieses Jahr nicht mehr reichen,, aber wenn dein Kind nächstes Jahr kommt reicht es sicherlich. Habe auch gemacht. Zwei Monate vor Mutterschutz die Stundenzahl reduziert, dann viel das theoretische Jahreseinkommen gerade unter die BBG und ich in die Pflichtversicherung. Gehaltsmäßig hat das für die vier Monate (inkl. MuSch) deutlich weniger ausgemacht als die 180€ pro Monat während der EZ. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 11.10.2018, 18:34



Antwort auf: Freiwillig gesetzlich versichert in der Krankenkasse

Liebe Cissie, Ich habe doch überhaupt nicht gesagt, dass ich die Gesetze moralisch falsch finde oder so. Nur, dass ich deine Ausgangslage nicht ganz nachvollziehen kann. Nachdem du deine besondere Situation - schon ein Kind, vor der jetzigen Schwangerschaft nur kurz gearbeitet und dabei knapp über der JAEG, kranker Kindsvater - erläutert hast, sehe ich da etwas klarer. Wenn du nun eh vorhast, im zweiten Jahr der Elternzeit „ein paar Stunden“ zu arbeiten, dann müsstest du halt versuchen, über eine geringfügige Beschäftigung zu kommen. Bzw wenn du in deinem bisherigen Job nur „ein paar Stunden“ arbeitest, dürftest du bei dem recht hohen Gehalt ja schnell über 450€/Monat kommen. Und dann wärst du doch über die Beschäftigung pflichtversichert in der GKV, so dass die 180€/Monat nicht mehr anfallen.

von Rotkehlchen am 11.10.2018, 20:06



Antwort auf: Freiwillig gesetzlich versichert in der Krankenkasse

Danke an alle und Entschuldigung, dass ich so garstig war. Es ist alles noch ein bisschen viel für mich. Heiraten bringt vermutlich nicht viel, da er ja dann ohne einkommen bei mir versichert wäre. Außerdem möchte ich erst wissen, ob es nun eine Depression ist oder etwas Anderes. Da schon so viel Geld weg ist, denke ich ganz unromantisch an mich und die Kinder. Wenn er sie nicht betreuen kann, muss ich für uns arbeiten gehen, da ist es besser, ihm gegenüber nicht unterhaltspflichtig zu sein. Hoffen wir, dass es soweit nicht kommt. Aber der Ansatz, dass ich mir das Elterngeld schneller auszahlen lasse, und versuche ein paar Stunden arbeiten zu gehen, dadurch dann wieder pflichtversichert bin, klingt sehr gut und hat mir sehr geholfen. Leider beginnt der Mutterschutz schon nächste Woche, sonst wäre es tatsächlich das Beste gewesen, ein paar Stunden runter zu gehen und so in die Pflichtversicherung zu rutschen. Schade, dass ich das nicht wusste. Danke allen

von Cissie am 21.10.2018, 19:23



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