Hallo Frau Bader,
ich frage für meine schwangere Freundin.
Sie ist freiwillig gesetzlich krankenversichert und wird Ende April entbinden.
Wie verhält sich das mit der Krankenversicherung?
Muss sie dann in der Elternzeit weiter gesetzl. Krankenversicherung bezahlen?
Sie ist NICHT verheiratet.
Dankeschön für Ihre Mühe und viele Grüße
von
susiundstrolche
am 21.03.2018, 17:32
Antwort auf:
freiwillig gesetzl. Versicherung, was in Elternzeit
Hallo,
ich war davon auch betroffen. Ja, muss man weiter zahlen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.03.2018
Antwort auf:
freiwillig gesetzl. Versicherung, was in Elternzeit
Hallo,
Ich bin zwar nicht Frau Bader, aber war bzw bin in der gleichen Position wie Ihre Freundin. Auch ich war vor der Elternzeit freiwillig gesetzlich versichert und nicht verheiratet.
Ja! Dann muss man die Krankenkassenbeiträge in der Elternzeit selbst zahlen. Allerdings nur den Mindestbeitrag, so ist es bei mir.
Viele Grüße,
Neuanfang2017
von
Neuanfang2017
am 22.03.2018, 22:31