Liebe Frau Bader,
erstmal herzlichen Dank für die Möglichkeit, hier an Sie Fragen richten zu können! :-)
Ich bin aktuell unwiderruflich freigestellt, bis weit über meinen ET hinaus, bei vollen Bezügen. Kündige ich früher, erhalte ich noch ausstehende Gehälter als Abfindung. Ich möchte allerdings schon recht bald (wahrscheinlich um den Zeitpunkt der Geburt herum) mein Arbeitsverhältnis kündigen, um die Abfindung möglichst schnell zu erhalten.
Dazu habe ich 2 Fragen:
- Bin ich verpflichtet, Mutterschutz mit Mutterschaftsgeld zu beantragen - trotz unwiderruflicher Freistellung -, oder kann ich einfach weiter mein Gehalt beziehen?
- Wenn ich mein Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Geburt beenden möchte, und dementsprechend das Elterngeld ab dem Zeitpunkt der Geburt beantragen möchte, wie gebe ich das im Elterngeldantrag an? Also dass ich in den 8 Wochen nach der Geburt kein Einkommen mehr habe, auch kein Mutterschaftsgeld? Ich habe kein entsprechendes Feld (Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses) im Antragsformular finden können. Anscheinend geht der Antrag davon aus, dass jeder, der vor der Geburt ein Einkommen hatte, dieses auch nach der Geburt haben wird.
Stellt mir die Krankenkasse eine Bescheinigung über das Nicht-Erhalten von Mutterschaftsgeld aus?
Oder kann ich einen Hinweis beilegen, dass ich ab Geburt kein Einkommen mehr habe, also auch kein Mutterschaftsgeld bekommme? Denn ich möchte ja nicht, dass vermeintliches Mutterschaftsgeld, das ich nie erhalten habe, aufs Elterngeld angerechnet wird, sondern dass ich ab Lebensmonat 1 das Elterngeld in voller Höhe erhalte.
Vielen lieben Dank schon mal für Ihre Antwort!
kugelmama79
von
kugelmama79
am 10.12.2014, 14:28
Antwort auf:
Freistellung statt Mutterschutz?
Hallo,
die Frage ist doch, ob die Zahlungen sozusagen ruht, wenn Sie MG bekommen...da müsste der Ag ja eigentlich auch nur Teile zahlen.
Das kann ich aber auf die ferne nicht beantworten
Lieeb Grüße
Nb
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.12.2014
Antwort auf:
Freistellung statt Mutterschutz?
Dann kündige doch vor dem Mutterschutz, wenn Du die restliche Summe eh bekommst auf einen Schlag.
So würde es nicht mit dem Mutterschutz zusammentreffen oder dem Elterngeld.
Liest sich aber eher nach Aufhebungsvertrag oder irre ich mich ?
von
Sternenschnuppe
am 10.12.2014, 15:11
Antwort auf:
Freistellung statt Mutterschutz?
der Mutterschutzlohn ist aber eigentlich höher als das Elterngeld!
von
allmountain
am 10.12.2014, 19:52
Antwort auf:
Freistellung statt Mutterschutz?
Wieso dieser Weg?
Mutterschaftsgeld bedeutet, Du bekommst 13 € täglich von der KK, die restliche Differenz zu deinem Gehalt kommt vom AG. Heißt, du hast also genauso viel oder wenig geld wie du auch bei der Freistellung hast.
Elterngeld setzt sich aus dem durchschnittlichen Einkommen der letzten 12 Monate zusammen, ohne Mutterschaftsgeld und Lohnersatzbezüge. Einmalzahlungen wie Abfindungen dürfen glaube ich auch nicht mit eingerechnet werden. Zudem beträgt das Elterngeld nur ca. 65% des Einkommens, also weit weniger als Mutterschaftsgeöd. das ist ja auch der Grund, warum den meisten berufstätige Mütter in den 8 Wochen nach der Geburt zwar Elterngeldmonate abgezogen bekommen, sie aber kein Elterngeld bezahlt bekommen - weil es eben mit dem höheren Mutterschaftsgeld verrechnet wird.
Bedenke auch, Elterngeld kann nur für GANZE Lebensmonate genommen werden, fehlt nur ein Tag, dann geht dieser Monat komplett verloren.
Mitglied inaktiv - 10.12.2014, 20:52