Sehr geehrte Frau Bader,
ich hätte zwei Fragen zum Thema Miete an Sie.
Wir zogen hier vor über zwei Jahren ein, unsere Tochter war damals 1 Jahr alt und zu unserer Überraschung wählte uns der Vermieter gerade deshalb aus weil wir ein Kind hatten. Der Vermieter selbst wohnt aber nicht im Haus, allerdings ein Stockwerk unter uns sein Sohn und die Schwiegertochter mit den fast erwachsenen Kindern.
Bereits von Anfang an hatten wir das Gefühl, dass der Sohn von kleinen Kindern genervt ist und das wurde auch mehrmals in Gesprächen betont, zudem wurde dann als unsere Tochter zu laufen begann immer lautstark gegen die Wände gehämmert. Als wir ihn darauf ansprachen, meinte er das sei nur Spaß und das mache er auch nur wenn die Lärmbelästigung länger andauert. Sie läuft schon mal durch die Wohnung aber nie länger als ein paar Minuten am Stück und ist spätestens um 20:30 Uhr im Bett. Mittlerweile ist es jetzt so, dass nicht mehr gehämmert sondern etwas umgeworfen oder sonstiger Lärm gemacht wird, teilweise sogar wenn sich unsere Tochter gar nicht bewegt.
Wir bekommen nun im Oktober weiteren Nachwuchs, seither ist das Verhalten noch eisiger geworden. Wir sehen uns bereits nach einer anderen Wohnung um, aber bisher war nichts passendes dabei.
Nun zu meinen Fragen:
Sind wir verpflichtet den Vermieter über weiteren Zuwachs der Familie zu informieren??
Zum anderen ist unser Vermieter bereits weit über 80 Jahre und sein Sohn wird diese Wohnung dann erben. Hat er das Recht uns dann zu kündigen?? Wir wurden ja nicht von ihm als Mieter sondern von seinem Vater ausgesucht.
Vielen Dank schon mal im voraus. K.
von
Knuddelhexe
am 19.07.2013, 19:42
Antwort auf:
Fragen zum Mieterrecht mit Kindern
Hallo,
1. Der Mietvertrag bleibt bestehen
2. Der vermieter muss informiert werden, weil sich ja die Nebenkosten ändern
Lieeb Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.07.2013
Antwort auf:
Fragen zum Mieterrecht mit Kindern
Melden musst Du ein weiteres Familienmitglied auf jeden Fall. Das ist jedoch grundsätzlich kein Kündigungsgrund.
Wenn Ihr nun nur eine 1 Zimmer Wohnung habt, dann könnte ggf. argumentiert werden dass der Wohnraum einfach nicht ausreichend - aber grundsätzlich würde ich davon nicht nicht ausgehen.
Wenn der Sohn die Wohnung erbt, dann kann er ggf. eine Eigenbedarfskündigung aussprechen. Diese würde ich dann aber erst mal prüfen lassen, und selbst wenn diese dann zum tragen kommt, dann habt ihr einige Zeit (bei Freunden von mir waren es insgesamt 18 Monate, die hatten aber auch 5 Kinder) Euch eine neue Wohnung zu suchen, und der Vermieter muss meist auch den Umzug oder zumindest einen Teil davon zahlen.
Da ihr im Grunde ja eh schon nach einer anderen Wohnung sucht würdeich das ganze locker sehen.
Ggf. würde ich auch den Vermiete noch darauf ansprechen dass Ihr das Verhalten seines Sohnes nicht in Ordnung findet. Ihr habt kleine Kinder und die laufen nun mal auch durch die Wohnung. Dann aber mit Trotzverhalten zu reagieren ist wirklich nicht i.O. Wenn sogar Eure Sachen umgeschmissen werden oder es danach wirklich zu einer Lärmbelästigung des Sohnes kommt, dann würde ich das auch erstmal schriftlich anmahnen, und wenn die nicht reagieren dann auch anzeigen. Kinderlärm MUSS akzeptiert werden. Auch mehr als das was Du beschreibst!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 20.07.2013, 19:03