Minimäuschen
Sehr geehrte Frau Bader, wie verhält es sich mit dem Bindungszeitraum, wenn nach der Geburt erst ein Jahr Elternzeit für das Neugeborene genommen werden soll und direkt im Anschluss ein weiteres Jahr für ein älteres Geschwisterkind (4 Jahre)? Muss ich die beiden Zeiträume im gleichen Antrag angeben (weil ich mich für zwei Jahre festlegen muss) oder reicht es, die Elternzeit für das ältere Kind mit einer Frist von 13 Monaten zu beantragen?
Hallo, Sie haben für Kind2 keinen Anspruch auf Verlängerung, gleichwohl aber einen Anspruch für Kind1 auf erneute UInanspruchnahme. Warum nehmen Sie nicht für Kind2 zwei Jahre und dann den Rest für Kind1? Liebe Grüße NB
Minimäuschen
Vielen Dank für die Antwort :) Es soll zunächst nur ein Jahr genommen werden, weil noch der Gedanke eines dritten Kindes im Raum steht. Wir versuchen, eine Variante zu finden, bei der der Geburtenabstand etwas gesteckt werden kann, ohne dabei wesentliche Einbußen beim EG zu haben oder das Jüngste in eine (fremde) Betreuung geben zu müssen. Mit EG(plus) können die ersten 14 Monate nach der Geburt ausgeklammert werden. Durch den Mutterschutz vor dem dritten Kind fallen zwei weitere Monate aus der Rechnung. Durch Überstunden und (Rest-)Urlaub könnten noch zwei (voll bezahlte) Monate überbrückt werden. Dafür braucht es aber eine Unterbrechung der Elternzeit. Insgesamt kämen wir so auf einen Abstand von etwa 18 Monaten. Wann (bzw. ob) es mit der Schwangerschaft klappt, steht natürlich in den Sternen. Auch ob sich die Pläne im Laufe des nächsten Jahres (wenn das zweite Kind da ist) noch ändern, weiß ich nicht. Wie die Betreuungssituation dann aussieht, kann ich derzeit auch noch nicht sagen. (Können die Großeltern vielleicht nochmal ein/zwei Monate Betreuung übernehmen? Kann der Papa, der sich über kurz oder lang beruflich eh verändern möchte, für eine Zeit auf die Kleinen aufpassen? Wenn er noch im alten Job steckt, wäre das kein Problem. Im neuen Job direkt mit Elternzeit anzufangen, macht sicherlich nicht den besten Eindruck.) Wegen der ganzen Variablen würde ich gerne auf die Situation reagieren können, wenn ich weiß, wie diese konkret aussieht.
MamaausM
Du kannst für Kind 2 nur ein Jahr Elternzeit nehmen. Dann klären mit Resturlaub/Überstunden Zeit überbrücken. Allerdings ist für Kind 1 13 Wochen vorher Anmeldung der EZ. Aber riskant, was wenn es mit Kind 3 nicht klappt oder später kommt. Das gibt 0€ Monate
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