Frage: Fragen Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe 2 Fragen zum Ende der Elternzeit: 1.) Habe ich Anspruch darauf dass mein alter Vertrag (vor EZ, Vollzeit) bestehen bleibt und nur umgeändert wird in einen Teilzeit- bzw. Stunden-Vertrag oder kann mein Chef auch sagen er möchte gerne einen neuen Vertrag aufsetzen? Es geht bei mir darum, dass die neuen Verträge kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld mehr bekommen, das will ich natürlich vermeiden. 2.) Meine Elternzeit endet offiziell am 27.6.19 (Sohn wird 3 Jahre), ich werde aber erst am 1.7.19 anfangen zu arbeiten. Als was laufen diese 3 Tage? Muss ich mich arbeitslos melden? Oder passiert da einfach nichts? Besten Dank für Ihre Hilfe. MfG Steffi

von LeJa1316 am 24.10.2018, 15:34



Antwort auf: Fragen Elternzeit

Hallo, 1. Üblicherweise wird der alte Vertrag nicht geändert sondern ein Zusatzvertrag für die Elternzeit G schlossen. Dieser sollte dann im Prinzip die gleichen Grundbedingungen haben, aber eben nur den anteiligen Lohn. 2. Schlichtweg: das ist gesetzlich nicht vorgesehen. Wenn das jetzt nicht ein Wochenende ist, werden Sie entweder Rest-Urlaubstage nehmen müssen oder arbeiten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.10.2018



Antwort auf: Fragen Elternzeit

ich kann dir nur zu 2 was sagen. du MUSST am ersten tag nach der elternzeit arbeiten kommen. kommst du nicht, ist es arbeitsverweigerung. du kannst die zeit aber nach rücksprache mit dem AG mit urlaub oder überstunden überbrücken. dein vereinbarter arbeitsvertrag beginnt eben am ersten tag nach ende der elternzeit.

von mellomania am 24.10.2018, 20:53



Antwort auf: Fragen Elternzeit

Das heißt ich MUSS tatsächlich genau am 3. Geburtstag meines Sohnes wieder arbeiten gehen? Die Regelung ist ja blöd, wer will schon am Geburtstag seines Kindes arbeiten...?

von LeJa1316 am 25.10.2018, 14:51



Antwort auf: Fragen Elternzeit

Das ist keine Regelung, du hast doch die Elternzeit selbst für genau diese Zeit beantragt beim Arbeitgeber, du hättest sie ja auch 3 Tage länger beantragen können, um erst am 01.07.2019 wieder arbeiten gehen zu müssen.

von Dojii am 25.10.2018, 17:02



Antwort auf: Fragen Elternzeit

ja. wenn man jahresweise elternzeit nimmt endet diese immer einen tag VOR dem jeweiligen geburstag. du hättest es ja einfach ein paar tage länger beantragen können, die länge der eltenrzeit steht dir ja frei. jetzt musst du eben schauen, wie du die tage überbrückst. einfach nicht kommen ist aber nicht, dann ist das unerlaubtes fernbleiben.

von mellomania am 25.10.2018, 19:40



Antwort auf: Fragen Elternzeit

Nein, hätte sie nicht, denn sie schöpft ja schon die kompletten drei Jahre aus und mehr als drei Jahre gibt es nun mal nicht. Was Du aber tun kannst, @AP: Du hast evtl. noch alten Urlaub, den kannst Du nehmen. Dann fängst Du zwar formell am 3. Geburtstag Deines Kindes wieder an zu arbeiten, kannst aber den Geburtstag und ein paar Tage danach noch daheim verbringen.

von Strudelteigteilchen am 26.10.2018, 09:53



Antwort auf: Fragen Elternzeit

Der 27.06.2019 ist ein Samstag. Kein Plan ob du samstags arbeitest, wenn nicht ist es doch eh egal. dann ist Montag dein erster Arbeitstag. Vorteil, du bekommst für den Juli den kompletten Monatsanspruch an Urlaub, also ein 1/12tel mehr. Die kannst du ja nehmen für den Fall das du wirklich erst wieder am 1.07 anfangen willst. rechtlich ist es aber wirklich so das der 3te Geburtstag der aller späteste Termin ist an dem man wieder arbeiten muss. Alles darüber muss man mit dem Ag klären, sei es Urlaub oder eben unentgeltliche Freistellung. bei Urlaub alles klar, Du bekommst eben für die Tage dann normales Gehalt, Krankenversicherung usw. Lässt du dich freistellen, entfällt das. Ja, dein Vertrag muss entsprechend angepasst werden. Du musst nicht zustimmen das man dich schlechter stellt. Alle Vertragsinhalte müssen entsprechend der TZ angepasst werden. Außer du unterschreibst freiwillig was anderes. Du hast aber keinen Anspruch auf Wunscharbeitszeiten oder ähnliches, auch da gilt der Rahmen dessen was bisher in deinem Vertrag steht. wenn du also bisher Schichtsystem hattest, muss der AG nicht zustimmen das du nur noch vormittags arbeitest. Da werdet ihr euch eben entsprechend einigen müssen weshalb man sich gut 3 Monate vor EZ mit dem AG zusammen setzen sollte. Einigt ihr euch nicht, musst du entweder kündigen, der AG kann es ja frühstens am ersten Arbeitstag, Oder den Vertrag aufheben lassen. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld würde ich mal genau nachschauen. In den meisten Verträgen steht drin das es eine freiwillige Leistung ist, wo der AG also jedes Jahr entscheiden kann ob er es zahlt oder nicht. Nicht das du einen Kampf kämpfst der unnötig ist und dadurch auf andere Vorzüge unnötig verzichtest

von Felica am 26.10.2018, 10:11



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