Liebe Frau Bader,
Ich habe in der Eltergeldstelle angerufen. Man sagte mir da ich kein Geld mehr beziehe darf ich in der Elternzeit soviel arbeiten wie ich möchte. Teilzeit auf meiner alten Arbeit und eine geringfügige Beschäftigung. Ich bezahle ja ganz normal Steuern. Stimmt das. Ganz lieben Dank. Muri
von
Muri
am 15.03.2019, 22:22
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Frage zum Thema arbeiten in der Elternzeit
Hallo,
Sie dürfen so viel verdienen wie Sie möchten/ können - aber nur 30 Std/ Wo arbeiten
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.03.2019
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Frage zum Thema arbeiten in der Elternzeit
In der EZ darfst du maximal 30h/Woche arbeiten
Mitglied inaktiv - 15.03.2019, 22:55
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Frage zum Thema arbeiten in der Elternzeit
Auch hier nochmal ein riesen Dankeschön.
von
Muri
am 18.03.2019, 13:40
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Frage zum Thema arbeiten in der Elternzeit
Eine letzte Frage Frau Bader,
falls ich der Elternzeit wieder schwanger werde sollte zählen dann die letzten 12 Gehälter für das neue Elterngeld.
Kann ich beim 2 Kind 3 Jahre Elternzeit beantragen...
Muss mein Arbeitgeber das genehmigen.
Liebe Grüße
von
Muri
am 18.03.2019, 13:55
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Frage zum Thema arbeiten in der Elternzeit
Frau Bader liest nicht noch mal alte Antworten
Mitglied inaktiv - 18.03.2019, 15:56
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Frage zum Thema arbeiten in der Elternzeit
Und zu deinen Fragen
1. ja 12 Monate vor Geburt
2. wenn du gleich 3 Jahre beantragst.... Ja ist möglich
Stelle am besten nochmal neu diese Frage
Mitglied inaktiv - 18.03.2019, 15:58