Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob ich hier mit der Frage richtig bin, aber ich versuche es mal...
Ich bin freiwillig gesetzlich versichert, mein Sohn beitragsfrei mitversichert.
Mein Freund ist Beamter und damit beihilfeberechtigt und privat versichert.
Wenn wir nun heiraten werde ich ja ebenfalls beihilfeberechtigt + private Versicherung.
Was wäre in diesem Fall mit meinem Sohn (mein Freund ist nicht der Vater)?
Vielen Dank,
Julia
von
JuliaA
am 10.04.2013, 08:50
Antwort auf:
Frage zu Krankenversicherung
Hallo,
ja, als Ehepartner sind Sie auch Beihilfe berechtigt. Gleiches gilt für das Stiefkind, wenn es in den Haushalt aufgenommen worden ist.http://www.eureka24.de/images/downloads/krankenversicherung/fuer_beihilfeberechtigte/downloads/beihilfeverordnungen/beruecksichtigungsfaehige_angehoerige.pdf
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2013
Antwort auf:
Frage zu Krankenversicherung
In welchem Beamtenstatus werden Sie denn durch Heirat beihilfeberechtigt?
von
Lina_100
am 10.04.2013, 20:50