Hallo Frau Bader,
mein Mann bekommt zur Zeit Übergangsgebührnisse der Bundeswehr und das noch bis ende September. ich habe nun die Möglichkeit wieder Vollzeit zur arbeiten. Wenn mein Mann keine Arbeit finden sollte und ich weiterhin vollzeit tätig bin, hat er dann Anspruch auf Hartz 4???? Wird mein Einkommen da angerechnet? Wo kann ich mich denn da mal schlau machen? Wir haben noch 2 Töchter und ein Haus zu bezahlen und ich muss mir da leider jetzt meine Gedanken drum machen, um das alles halten zu können.
Danke und lieben Gruß
Tanja
Mitglied inaktiv - 05.03.2007, 22:38
Antwort auf:
Frage zu Hartz 4
Hallo,
Ihr Gehalt wird mit angerechnet, ebenso uU das Eigenheim.
Einen Sozialhilferechner und Infos zu S-hilfe finden Sie bei http://www.geldsparen.de/inhalt/spar-rechner/index.php?openmenue=3
Zu Arbeitslosengeld II gibt es einen Rechner bei http://www.osnabrueck.de/php/online-rechner/alg2-eingabe.htm
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2007
Antwort auf:
Frage zu Hartz 4
Grundsätzlich hat er Anspruch auf HartzIV. Ob er etws bekommt liegt natürlich daran, wieviel Du verdienst, denn Dein Einkommen wird angerechnet. Das ihr ein Haus abbezahlen müsst, ist nebensächlich, da Schulden salopp gesagt Privatvergnügen sind.
Aber auch hier gibt es evtl. Hilfe. Wie die Grundvoraussetzungen sind und wie die Hilfe genau aussieht, weiß ich nicht.
Aber auf www.tacheles-sozialhilfe.de kannst Du Dich informieren.
LG Nadine
Mitglied inaktiv - 06.03.2007, 08:17