Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 25.09.2017 im Beschäftigungsverbot. Jedes Jahr erhalten wir im Nov. eine Jahresgratifkation (abhängig je nach Umsatz, aber die letzten Jahre immer 100%). Ich habe nun dieses Jahr etwa 300€ weniger bekommen als letztes Jahr (sah ich eben auf meinem Kontoauszug). Ich führe das auf die Tatsache des Beschäftigungsverbots zurück, dass mir die Gratifikation nur anteilig bis 24.09.17 gezahlt wurde (so lange habe ich dort normal gearbeitet). Ist das korrekt, dass ich für die Zeit des Beschäftigungsverbots 0€ bekomme? Ich dachte, dass dies rechtlich nicht zulässig ist (wg. Gleichbehandlung). Auch im kommenden Jahr bin ich ja noch bis einschliesslich fast Ende Febr. im Beschäft.verbot. Wie ist dies alles zu bewerten? Ich wäre froh, wenn Sie mir sagen, wie die rechtl. Lage tatsächlich nun ist u. was ich ggf. wie tun soll in dem Fall. Vielen herzlichen Dank! Maria
von annshee am 28.11.2017, 21:10