vielen Dank für die schnellen Antworten. Da bin ich jetzt echt überrascht, dass der Arbeitgeber da garkeine Handhabe hat. denn ehrlich gesagt, habe ich dort
nur sehr kurz gearbeitet und der Chef hatte ja garkeine Zeit mich und meine Arbeit ausreichend zu beurteilen bevor ich ihm gesagt habe, das ich schwanger bin. Hätte er mir denn in der Zeit der Freistellung kündigen könne. Ich will mich natürlich nicht beschweren, da es ja mir zu Gute kommet. Aus Sicht des Arbeitgebers ist das aber ganz schon krass: wenn jemand schwanger wird, hatte der Arbeitgeber nur ein paar Tage Zeit zu schauen und zu entscheiden, ob jemand ins Unternehmen paßt.
Ab wievielen Mitarbeitern muß er denn meinem Antrag auf Teilzeit stattgeben (gelten bei der Anzahl der Angestellten auch Minijobber?)
von
12345678900000
am 07.02.2016, 15:56
Antwort auf:
Fortsezung der Probezeit
vielen Dank für die schnellen Antworten. Da bin ich jetzt echt überrascht, dass der Arbeitgeber da garkeine Handhabe hat. denn ehrlich gesagt, habe ich dort
nur sehr kurz gearbeitet und der Chef hatte ja garkeine Zeit mich und meine Arbeit ausreichend zu beurteilen bevor ich ihm gesagt habe, das ich schwanger bin. Hätte er mir denn in der Zeit der Freistellung kündigen könne. Ich will mich natürlich nicht beschweren, da es ja mir zu Gute kommet. Aus Sicht des Arbeitgebers ist das aber ganz schon krass: wenn jemand schwanger wird, hatte der Arbeitgeber nur ein paar Tage Zeit zu schauen und zu entscheiden, ob jemand ins Unternehmen paßt.
Ab wievielen Mitarbeitern muß er denn meinem Antrag auf Teilzeit stattgeben (gelten bei der Anzahl der Angestellten auch Minijobber?)
von
12345678900000
am 07.02.2016, 16:00
Antwort auf:
Fortsezung der Probezeit
Sorry, dass solte natürlich keine neue Frage sein, sondern noch ein Zusatz zu meiner vorherigen Frage. Wie kann ich denn meinen eigenen eitrag löschen. SORRY!
von
12345678900000
am 07.02.2016, 16:13