Liebe Frau Bader, da ich im Rahmen der Elternzeit einen Teilzeitvertrag wünsche, hat mir der Arbeitgeber auch einen angeboten, in dem sich aber Formulierungen wie "die Arbeitszeit beträgt mindestens 20 Stunden pro Woche" oder "eventuelle Überstunden oder Mehrarbeit sind mit dem Arbeitsentgelt abgegolten" finden. Geht sowas denn? Wozu habe ich dann einen Teilzeitvertrag? Vielen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße Ulli
Mitglied inaktiv - 03.10.2002, 14:14