Finanzielle Unterstüzung nach Trennung in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Finanzielle Unterstüzung nach Trennung in Elternzeit

Hallo, mein Mann hat es mit der Treue nicht so ernst genommen :(. Ich befinde mich zurzeit in Elternzeit. Mein kleiner ist 6 Monate alt und mein großer 7 Jahre und ich habe 1 Jahr Elternzeit genommen wobei mit meinem Arbeitgeber abgesprochen ist, dass ich die Elternzeit um ein halbes Jahr verlängere. Somit habe ich statt 750 Euro Elterngeld nur noch die Hälfte. Welche finanziellen Hilfen stehen mir zu, wenn mein Mann und ich uns nun trennen. Ausser der Kindesunterhalt? LG

von Fee1103 am 11.10.2019, 16:03



Antwort auf: Finanzielle Unterstüzung nach Trennung in Elternzeit

Hallo, zuerst ist zu klären, wieviel Unterhalt er für Sie und die Kinder zahlen kann. Und dann kann es evtl. ergänzendes H IV geben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2019



Antwort auf: Finanzielle Unterstüzung nach Trennung in Elternzeit

Trennungsunterhalt von Deinem Mann bis zur Scheidung, danach bis zum 3. Geburtstag des kleinsten Kindes nachehelicher Unterhalt von ihm für Dich. Selbstverständlich kommt der Unterhalt für die Kinder noch obendrauf.

von Port am 11.10.2019, 16:14



Antwort auf: Finanzielle Unterstüzung nach Trennung in Elternzeit

https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html §16 Abs. 3 BEEG - Verkürzung der EZ wegen geänderter Umstände... Man kann sich auf die Zahlungsmoral des Mannes verlassen oder auf sich selbst ;-) Ich würde die Verlängerung der EZ daher rückgängig machen und zum ersten Geburtstag wieder auf Arbeit gehen.

von HeyDu! am 11.10.2019, 16:22



Antwort auf: Finanzielle Unterstüzung nach Trennung in Elternzeit

Vielen Dank für Deine Antwort. Wir werden früher kein Krippenplatz bekommen und Die Zeit mit dem kleinen möchte ich auch nicht dafür hergeben, weil mein Mann mich betrügt. Ich werde mich beim Amt mal schlau machen, ob mir für das Jahr noch irgendetwas anderes zusteht.

von Fee1103 am 14.10.2019, 06:14



Antwort auf: Finanzielle Unterstüzung nach Trennung in Elternzeit

Im Großteil der Bundesländer gibt es kein ergänzendes ALG II. Man hat einen Betreuungsanspruch ab dem 1. Lebensjahr, also kann man auch eigenverantwortlich für seinen Lebensunterhalt aufkommen. Verlass Dich also weder auf den Unterhalt vom Mann, noch aufs Jobcenter. Ggf. steht Dir Wohngeld zu... aber beides ist ja nun nicht erstrebenswert, denn selbst kleine Sprünge sind mit der Geldmenge schwierig. "Die Zeit mit dem Kleinen..., weil mein Mann mich betrügt." Mein Mann betrügt mich nicht und ich bin trotzdem zu geizig für mehr wie ein Jahr EZ. Selbstmitleid wird Dir nicht helfen. Du bist nun AE und allein verantwortlich. Warum ist völlig egal.

von HeyDu! am 14.10.2019, 15:35



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