Liebe Frau Bader!
Wann ist der Kindesunterhalt zu leisten vom Kindsvater aus?
Ich kenne es so , das er am Monatsanfang gezahlt werden sollte, ist das richtig?
Mein Ex zahlt den Unterhalt immer so um den 20.-23. jeden Monats.
Er sagt , er bekommt immer erst um den 10. jeden Monat sein Gehalt.
Das er da nicht unbedingt zum 01. immer zahlen kann, kann ich ja noch verstehen.
Aber kann ich ihn drum bitten, den UH früher zu überweisen??
Leider konnte ich zu diesem Thema in der Suchmaschine nichts finden und würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Liebe Grüße
Leas Mom
Mitglied inaktiv - 18.01.2008, 15:31
Antwort auf:
Fälligkeit Unterhalt
Hallo,
laut Gesetz im voraus zu entrichten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.01.2008
Antwort auf:
Fälligkeit Unterhalt
Schau mal :-)
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1585.html
HTH
Désirée
Mitglied inaktiv - 18.01.2008, 16:15
Antwort auf:
Fälligkeit Unterhalt
Ehrlich gesagt kann ich die Probleme nicht nachvollziehen, die manche Kindsväter haben...
Unterhalt ist monatlich im Voraus zu leisten.
Der Januarunterhalt ist also zum 1.1. fällig.
Er bekommt sein Gehalt erst am 10.1., überweist es dir um den 23.1.
Wo wäre denn das Problem, wenn er es statt zum 23. anzuweisen erst zum 30. bzw. 1 anweist - hat er also eine Woche länger Puffer, und dafür ein einziges mal das doppelte.
Das dürfte doch nun wirklich kein Problem sein.
Oder haut er die Kohle dann so raus, dass am 1.1. nichts mehr da ist?
Sprich ihn doch mal direkt an. Das ist so ein gängiges Problem, was doch eigentlich gar kein Problem ist.
Im übrigen wäre ich froh, dass er überhaupt zahlt...
Mitglied inaktiv - 19.01.2008, 14:33