Hallo Frau Bader,
ich habe bei der Geburt meines ersten Kindes in 2001 3 Jahre Erz.Urlaub bei meinem AG eingereicht. Bei der Geburt meines 2. Kindes in 2003(also nach 2 Jahren Erz.Urlaub fürs erste Kind) habe ich wieder 3 Jahre Erz.Urlaub eingereicht. Ist es möglich, das eine Jahr, was mir durch die Geburt des zweiten Kindes verloren gegangen ist, hintendran zu hängen?? Oder hätte ich das vorher schon anderst beantragen müssen??
Vielen Dank Brombi
Mitglied inaktiv - 19.04.2005, 22:32
Antwort auf:
Erziehungsurlaub/Elternteilzeit
Hallo,
man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes.
Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt.
Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert.
Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.04.2005