Hallo Frau Bader, eine Bekannte wandte sich vor einigen Tagen an mich und hatte folgende Frage. Sie hat einen Antrag auf Erziehungsgeld gestellt, und war eigentlich nach ihrer Berechnung der Meinung, dass ihr ab 7. Monat nichts mehr zusteht. Nun bekam sie den Bescheid, und nach diesem bekommt sie nun das ganze Jahr volles Erziehungsgeld in Höhe von 307 Euro. Sie weiß nicht, wie diese Berechnung zu stande gekommen ist (sie hat alle erforderlichen Unterlagen dem Antrag beigelegt). Ihre Frage war: Wenn sich nun doch herausstellt, dass in der Berechnung von Seiten des Amtes ein Fehler vorliegt, muß sie dann das zu viel gezahlte Geld zurückbezahlen? Sie kann ja schließlich nichts dafür? Ich danke ihnen für Ihre Antwort und gebe diese dann an meine ganz gespannte Bekannte weiter. Vielen Dank. Sandra
Mitglied inaktiv - 11.08.2003, 12:57