Erziehungsgeld- nicht mehr alleinerziehend

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erziehungsgeld- nicht mehr alleinerziehend

Im Juli wurde mein Sohn geboren,zu diesem Zeitpunkt und zum Zeitpunkt des Erziehungsgeldantrags war ich alleinstehend. Erziehungsgeld wurde für 1 Jahr bewilligt.Nach Versöhnung möchten der Kindsvater und ich wieder zusammen ziehen. Besteht Meldepflicht bei der Erziehungsgeldstelle und hat es Einfluß auf die Bewilligung oder ist der Zeitpunkt der Antragstellung ausschlaggebend?

Mitglied inaktiv - 24.11.2005, 10:56



Antwort auf: Erziehungsgeld- nicht mehr alleinerziehend

Hallo, ich würde es auf jeden Fall mitteilen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.11.2005



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