Hallo!
Habe eine Frage:
bin gerade im erziehungsurlaub(2tes jahr) von meinem 2ten kind. bekomme 300 Euro erziehungsgeld. habe jetzt eine selbstständige tätigkeit angefangen. ca 6std. die woche ca 200 euro im monat abzüglich materialkosten.
habe aber jetzt zusätzlich noch nen 400euro job angefangen. ca nochmal 6-8 std. die woche. muss ich angst haben, dass mir das erziehungsgeld gekürzt wird??
bin ausserdem im 4ten monat schwanger. werden diese beiden jobs + das gehalt von vor der schwangerschaft (azubi) für das neue elterngeld zur berechnung herangezogen???
LG
rebecca
Mitglied inaktiv - 26.03.2007, 14:41
Antwort auf:
Erziehungsgeld/ Elterngeld
Hallo,
wahrscheinlich wird es gekürzt - Sie müssen es mitteilen.
Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Oder http://forum.global-help.de/rechner/erziehungsgeld/index.php
Für das dritte Kind bekommen Sie dann wohl den geschwisterbonus.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.03.2007
Antwort auf:
Erziehungsgeld/ Elterngeld
Höchstwahrscheinlich wird das Erziehungsgeld gekürzt werden. Musst es der Erziehungsgeldstelle mitteilen.
Mitglied inaktiv - 26.03.2007, 15:12
Antwort auf:
Erziehungsgeld/ Elterngeld
ich habe mal gelesen, dass man bis zu 30 std die woche arbeiten darf und es würde nichts gekürtzt werden. oder gibt es das nur in ausnahmefällen?
Mitglied inaktiv - 27.03.2007, 10:57