Mitglied inaktiv
Hallo. Ich habe bereits ein 10 Monate altes Kind und bin nun wieder schwanger. Wenn das 2. Kind voraussichtlich da ist, würde ich noch ca. 1/2 Jahr Erziehungsgeld bekommen. Für das 2. müßte ich ja dann Elterngeld beantragen. Wie errechnet sich das dann. Ich hatte ja keine Möglichkeit, wieder 12 Monate zu arbeiten, da ich ja 2 Jahre Erziehungsgeld beantragt habe. Ich habe gelesen, dass man, wenn man während des Bezuges von Elterngeld erneut schwanger wird, die Zeit vor dem Elterngeldbezug zur Berechung genommen wird. Wie wäre das dann in meinem Fall? Wenn da das Erziehungsgeld nicht zu zählt, ist das ja ziemlich ungerecht. Um ehrlich zu sein, stehen wir dann ziemlich dumm da, da es den Mindestbetrag von 300 euro ja auch nur 12 Monate bekommt, und nicht wie bisher für 24 Monate die Möglichkeit hat.
Hallo, Den Geschwisterbonus gibt es, wenn neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren vorhanden sind. Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes ohne Geschwisterbonus. Wenn diese 10 % weniger als 75 Euro betragen, wird der Geschwisterbonus auf 75 Euro erhöht. Es soll nun also auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag (75 Euro) geben. Beispiele zum Geschwisterbonus Beispiel 1: Peter wurde am 21.04.2005 geboren. Kerstin wird voraussichtlich am 21.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Peter hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Kerstin war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Ergebnis: Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro. Beispiel 2: Rudi wurde am 20.07.2005 geboren. Ulla wird voraussichtlich am 20.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Rudi hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Ulla war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Ergebnis: Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro. Der Geschwisterbonus fällt weg, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden. Wenn es nur ein Geschwisterkind gibt und dieses Geschwisterkind seinen dritten Geburtstag feiert, verliert der Elterngeldbezieher ab dem auf den Geburtstag folgenden Lebensmonat des Kindes seinen Geschwisterbonus. Liebe Grüsse, NB
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