Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ELTERNGELD/ERZIEHUNGSGELD

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: ELTERNGELD/ERZIEHUNGSGELD

Mitglied inaktiv

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Hallo, Frau Bader, Hallo an die anderen Unten habe ich einen Auszug aus dem Gesetzestext reinkopiert. Mein Frage lautet: Ich habe 2006 mein erstes Kind geboren. Wenn ich jetzt 2007 ein weiters Kind bekomme, wie wird das Eltergeld/Erziehungsgeld berrechnet, wenn ich vor dem ersten Kind Vollzeit gearbeitet habe. Bin 2 Jahre im Erziehungsurlaub. Denn im Gesetzestext unten fehlt das Wort Erziehungsgeld, es steht da nur Elterngeld, das würde ja heißen, ich bekäme nur den Mindestsatz, weil das erste Kind vor der Gesetzesänderung geboren wurde, oder sehe ich das falsch. Vielen Dank für Ihre Antworten Gruß Heckert §4:Grundlage der Einkommensermittlung sind die entsprechenden monatlichen Lohn- und Gehaltsbescheinigungen des Arbeitgebers. 5Kalendermonate, in denen die berechtigte Person vor der Geburt des Kindes ohne Berücksichtigung einer Verlängerung des Auszahlungszeitraums nach § 6 Satz 2 Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat, bleiben bei der Bestimmung der zwölf für die Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes zugrunde zu legenden Kalendermonate unberücksichtigt.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Eines ist mir aber noch unklar. Ich habe ja vor meinem ersten Kind einige Jahre gearbeitet(Vollzeit). Da wir in dem Erziehungsurlaub vom ersten Kind jetzt ein weiteres Kind möchten, werden doch die Monate meines Erziehungurlaubes nicht berücksichtigt und dadurch das Gehalt vor meinem ersten Kind zugrunde gelegt(67% vom Nettoeinkommen, mein Nettoeinkommen lag über 1000,-Euro) Stimmt das so, oder habe ich Sie missverstanden?! Für Ihre Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar Viele Grüße Heckert


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