Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elterngeld/erziehungsgeld!!gerne an alle

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: elterngeld/erziehungsgeld!!gerne an alle

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hallo ich habe mal eine frage und zwar habe ich einen 1 jahr alten sohn geb 24.10.2006 für den ich dieses und nächstes jahr 300 euro im monat erziehungs geld bekomme nun bekommen wir ende november noch ein baby,bekomm ich dafür auch 300 euro im monat für 1 oder für 2 jahre?? wie sieht es mit dem geschwister bonus aus,was steht mir allso zu?? ich war vor der geburt meines sohnes nicht arbeiten allso bin ich nicht im mutterurlaub!! was für einen antrag muß ich mir jetzt allso holen und welche unterlagen müssen dort bei gefügz werden?? danke ihnen lg melanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mit einem Geschwisterbonus wird Frauen geholfen, die nach der Geburt des ersten Kindes ein weiteres Kind zur Welt bringen und deswegen keine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Sie erhalten zusätzlich zum Mindestelterngeld von 300 Euro die Hälfte der Differenz zwischen dem Mindestelterngeld und dem Elterngeld für das erste Kind. Nach dem gleichen Prinzip wird das Elterngeld für das zweite Kind aufgestockt, wenn die Mutter nach der Elternzeit für das erste Kind nur Teilzeit gearbeitet hat. Beispiel: Nach der Geburt besteht ein Anspruch auf Elterngeld von 700 Euro. Ohne Geschwisterbonus würde das Elterngeld für das zweite Kind nur um 300 Euro erhöht werden. Aufgrund der Regelung zum Geschwisterbonus (Hälfte der Differenz) beträgt das Elterngeld für das zweite Kind jedoch in diesem Fall 500 Euro. Liebe Grüsse, NB


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Dir steht Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse zu, wird aufs Elterngeld angerechnet. Elterngeld in Höhe von 300€ (Mindestsatz)+75€ (Geschwisterbonus) für 12 bzw. 14 Monate(wenn der Partner 2 Monate nimmt. Kannst aber auch die Hälfte nehmen und dann auf 2 jahre auszahlen lassen.


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Dir steht Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse zu, wird aufs Elterngeld angerechnet. Elterngeld in Höhe von 300€ (Mindestsatz)+75€ (Geschwisterbonus) für 12 bzw. 14 Monate(wenn der Partner 2 Monate nimmt. Kannst aber auch die Hälfte nehmen und dann auf 2 jahre auszahlen lassen.


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Du bist noch in Elternzeit (früher Erziehungsurlaub)


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Es liegt ja kein Arbeitsverhältnis vor, also keine Elternzeit und kein Mutterschaftsgeld. Aber, wie mela_mit_alex schon schrieb, bekommst Du den Mindestsatz Elterngeld plus Geschwisterbonus.


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