Frage: Erzieherin Teilzeitrecht

Guten Tag Ich befinde mich seit 7 Jahren in Elterzeit, wobei ich seit längerem einem Minijob nachgehe. Angestellt bin ich in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung. Diese lehnte meine Anfragen auf Teilzeit stets ab. Nun habe ich meinen Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen, der mir den Hinweis auf den Parag. 1a (BAT) gab, wodurch ich ein Anrecht auf eine Verringung meiner Arbeitszeit hätte. Allerdings finde ich im Internet kaum einen Fall, bei dem eine Erzieherin ihre Klage gewann. Was habe ich für Möglichkeiten; soll ich meine Vollzeit; unbefristete Stelle einfach aufgeben? Ist es nicht traurig, dass eine gute Fachkraft wegen ihrer Kinder gezwungen wird in einem Bereich zu arbeiten, der ihr nur halb so gut liegt. Welche Mutter kann schon Vollzeit - und das im Schichtdienst - arbeiten? Vielen Dank für Ihre kostenlose Beratung!

von Takatuka am 06.07.2011, 07:04



Antwort auf: Erzieherin Teilzeitrecht

Hallo, wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“ Tut mir Leid. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.07.2011



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