Hallo Frau Bader!
Ich bin jetzt für ein Jahr im Erziehungsurlaub. Ich möchte aber anschließend noch ein weiteres Jahr zu Hause bleiben. Eine Verlängerung lehnt die Firma jedoch ab.
Wenn ich nun fristgemäß kündige, bin ich dann arbeitslos und/oder falle ich automatisch ins Erziehungsjahr zurück?
Bei welchen Behörden muß ich was beantragen/ausfüllen?
Herzlichen Dank!
Anja
Mitglied inaktiv - 20.11.2000, 12:35
Antwort auf:
Erz.Urlaub
Liebe Anja, klar können Sie kündigen, dann sind Sie aber wahrscheinlich für 12 Wo. gesperrt. Und dann gibt es evtl. auch Probleme mit dem EG. Klären Sie das genau bei der zuständigen Stelle, sonst bereuen Sie es vielleicht.
Ich versteh nicht, wie Sie "automatisch ins Erziehungsjahr zurückfallen wollen". EU bekommen nur Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, was Sie ja nach einer Kündigung nicht mehr tun.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.11.2000