Frage: Erneute Schwangerschaft

Hallo! Ich befinde mich derzeit in Elternzeit bis Mai 2007, allerdings habe ich einen Aufhebungsvertrag mit meinem AG mit Wirkung zum Ende der Elternzeit geschlossen, da der lange Weg zur Arbeit nicht mehr tragbar gewesen wäre. Nun bin ich jedoch wieder schwanger mit Entbindungstermin Anfang Oktober. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? Bleibt der Aufhebungsvertrag jetzt trotzdem bestehen? Vielen lieben Dank!

Mitglied inaktiv - 22.04.2006, 09:59



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft

Hallo, ja. Sie haben dadurch das Problem, dass Sie nicht mehr KK-versichert sind. Sie müssen sich selber bzw. familienversichern. Über das Arbeitsamt können Sie sich nicht versichern, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.04.2006



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