Hallo Frau Bader,D
ich habe für meinen Sohn 3 Monate Elternzeit genommen als er 13-15 Monate alt war. Da ich die Zeit mit dem kleinen sehr genossen habe würde mich interessieren ob es möglich ist nochmal eine Elternzeit zu beantragen bevor er das dritte Lebensjahr vollendet hat (also älter als 36 Monate ist).
Ich habe gelesen ich mich durch meinen damaligen Elternzeitantrag für 2 Jahre festgelegt habe. Somit wäre mein Sohn dann bereits 37 Monate alt und die Elternzeit müsste vermutlich übertragen werden (wo der Arbeitgeber zustimmen muss). Oder beziehen sich die 2 Jahre auf den Termin an dem ich den Elternzeitantrag gestellt hatte? Das war nämlich deutlich vorher. Oder habe ich hier was komplett falsch verstanden?
Ich habe zwischenzeitlich den Arbeitgeber gewechselt, falls das irgendwie von Bedeutung ist.
Vielen Dank im voraus!
Viele Grüße
Martin
von
Nexxus78
am 18.02.2018, 14:21
Antwort auf:
Erneute Elternzeit beantragen
Hallo,
wenn der Arbeitgeber zustimmt, ist das möglich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.02.2018
Antwort auf:
Erneute Elternzeit beantragen
Die 2 Jahre greifen ab dem Tag, an dem deine angemeldete Elternzeit begann.
Also hast du tatsächlich erst wieder ab dem 37. Monat ein Recht auf Elternzeit.
Innerhalb dieser 2 Jahre, für die du dich festgelegt hast, kannst du natürlich trotzdem Elternzeit nehmen, aber dann brauchst du dafür die Erlaubnis deines Arbeitgebers. Wenn er zustimmt ist alles gut, wenn nicht, musst du eben bis zum 37. Monat warten.
Wenn dein Kind nach dem 01.07.2015 geboren wurde brauchst du keine Zustimmung für eine Übertragung der Elternzeit über den 3. Geburtstag hinaus, Das galt nur für Kinder, die vorher geboren wurden.
von
Dojii
am 19.02.2018, 07:42
Antwort auf:
Erneute Elternzeit beantragen
Vielen Dank für die Info!
von
Nexxus78
am 19.02.2018, 12:44