Erneut Elternzeit für zweites Kind?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneut Elternzeit für zweites Kind?

Guten Tag Frau Bader, mein Sohn wurde am 05.04.05 geboren und ich habe Elternzeit erst mal bis zum 8/2006 beantragt. Wir möchten aber in nächster Zeit gerne ein zweites Kind. Wenn ich z.B. im Januar 2007 wieder entbinden würde, stehen mir dann erneut 3 Jahr Elternzeit, sprich also Kündigungschutz bis ins Jahr 2010 zu? Vielen Dank für die Antwort! Mit freundlichen Grüßen

Mitglied inaktiv - 11.12.2005, 13:36



Antwort auf: Erneut Elternzeit für zweites Kind?

Hallo, noch besser. Sie können den EU für das erste Kind bis auf drei Jahre verlängern (in Ihrem Fall aber nur, wwenn der AG zustimmt, da Sie unter 2 J. beantragt haben)und dann bis zum 3. Geb. des 2. Kindes nehmen.Wenn der AG zustimmt kann man dann bis zum 8. LJ ein weiteres Jahr aufheben. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.12.2005



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